Wer kümmert sich um mein digitales Erbe?

Unser Leben findet zunehmend im digitalen Raum statt: Wir kommunizieren über Mails und Messenger, laden wichtige Dokumente in Cloud-Diensten hoch und schließen Verträge im Internet ab.

 

Auch nach dem Tod existiert die digitale Identität eines Menschen weiter. „Die Erben übernehmen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem digitalen Nachlass ergeben“, so Michelle Schüler-Holdstein von der Verbraucherzentrale in Wuppertal. „Wurde der digitale Nachlass nicht geregelt, beginnt für die Angehörigen oft eine komplizierte Suche nach Zugangsdaten, um zum Beispiel kostenpflichtige Dienste zu kündigen.“ Folgende Tipps zeigen, wie der digitale Nachlass geregelt werden kann.

  • Überblick über Online-Aktivitäten verschaffen
    Bereits zu Lebzeiten sollte eine Übersicht über alle bestehenden Online-Accounts mit Benutzernamen und Kennworten gepflegt werden. Dazu gehören E-Mail-Konten, Bezahldienste, Streamingdienste, soziale Netzwerke und vieles mehr. Die Liste sollte auch eindeutige Hinweise enthalten, was mit Daten, Konten und Endgeräten (PC, Smartphone) passieren soll, wenn diese beispielsweise durch Krankheit oder Tod nicht mehr selbst verwaltet werden können. Eine Musterliste der Verbraucherzentrale NRW bietet hierfür eine erste Orientierung.
  • Vollmacht erstellen
    Für die Verwaltung des digitalen Erbes sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden. Dies wird in einer Vollmacht festgehalten, die persönlich unterschrieben und mit Datum versehen sein muss. Unabdingbar ist außerdem der Hinweis, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.
  • Kommerzielle Nachlassverwalter
    Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Der Leistungsumfang und die Kosten sollten genau geprüft werden. Ein Augenmerk sollte zudem auf der Frage liegen, was mit dem Nachlass geschieht, wenn der Dienst vom Markt verschwindet (beispielsweise durch Insolvenz), bevor der Erbfall eingetreten ist. Passwörter sollten einem Unternehmen in keinem Fall anvertraut werden.
  • Anspruch auf Zugang
    Sollten den erbenden Angehörigen die Zugangsinformationen für einen Online-Dienst doch einmal fehlen, haben sie prinzipiell einen Anspruch darauf, vom Anbieter den Zugang zum Konto der verstorbenen Person zu erhalten. Das wurde durch den Bundesgerichtshof ausdrücklich für Facebook entschieden.

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