Werbebriefe der 1N Telecom weiterhin im Umlauf
Die Schreiben des Anbieters enthalten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger:innen und bewerben einen Telefontarif. „Die Angeschriebenen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Angelika Thalmann, Beraterin in der Beratungsstelle Wuppertal der Verbraucherzentrale NRW. „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handelt, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot.“ Gegen unerwünschte Werbebriefe können Betroffene vorgehen und ungewollte Vertragsschlüsse widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt wie.
- Absender prüfen
Wer unsicher ist, ob es sich um den Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief des Vertragspartners handelt, sollte den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben z. B. mit einer Rechnung des tatsächlichen Anbieters vergleichen - Ungewollte Vertragsschlüsse
Haben Verbraucher:innen ein per Brief erhaltenes Angebot unterschrieben zurückgeschickt, können sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden, das Anbieter wie die 1N Telecom GmbH ihrem Werbebrief beigelegt haben. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden. Wenn der Anbieter trotzdem ein Willkommens- oder Annahmeschreiben verschickt, die Betroffenen ihren Widerruf aber nachweisen können, sollte der Anbieter aufgefordert werden, sich an den Widerruf zu halten - Datenverarbeitung und Datenherkunft
Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem
Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Unternehmen sind ebenfalls dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür jeweils Musterbriefe bereit - Beschwerde einreichen
Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, kann bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW). Das Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.
Weiterführende Infos und Links:
- Musterbrief zum Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing:
www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-11/widerspruch_gegen_direktmarketing_und_sperrung_von_daten_ggue_werbetreibenden.pdf
- Musterbrief zur Auskunft und Kopie personenbezogener Daten: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf
- Beschwerdeformular des LDI NRW:
www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde
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