Widerruf bestellter Waren – Pluspunkt nach dem Online-Kauf

Klick-Konsumenten schätzen die Vorteile des Online-Shoppings: Wenn das gelieferte Produkt dann nicht den Erwartungen entspricht, nutzen viele Kunden ihr Recht auf einen Widerruf:

Kunden können den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen rückgängig machen und die Bestellung an den Händler zurückschicken. Dies gilt auch für Verträge über Dienstleistungen. Sabine Spielmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal hat das Wichtigste rund um den Widerruf beim Online-Kauf zusammengestellt:

  • Widerrufs-Szenario: Falls Online-Händler potenzielle Kunden auf ihrer Webseite oder zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax eindeutig und verständlich über ihre Widerrufbedingungen informiert haben, tritt das Widerrufsrecht vom Kauf beziehungsweise vom Vertrag für 14 Tage ab dem Tag in Gang, ab dem Kunden die bestellten Waren wie gewünscht erhalten haben.
  • Widerrufserklärung: Bei Missfallen oder Desinteresse können Kunden ihre Bestellung jedoch nicht einfach kommentarlos an den Händler zurückschicken oder eine Paketannahme verweigern. Sie brauchen zwar keinen Grund angeben, müssen aber dennoch den Widerruf eines Internet-Einkaufs ausdrücklich erklären. Theoretisch kann eine Widerrufserklärung auch mündlich erfolgen. Um einen Nachweis zu haben, sollte der Widerruf vom Kauf an besten schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Die Händler müssen hierzu ihren Kunden ein Widerrufsformular im Internet, per E-Mail oder im Warenpaket bereitstellen.
  • Rücksendung: Wird ein Internet-Einkauf widerrufen, muss der Vertrag innerhalb von
    14 Tagen rückabgewickelt werden. Händler können den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware zurück bei ihnen eingetroffen ist oder Käufer einen Beleg für die Absendung vorlegen können. Hat die Ware durch den Gebrauch des Kunden an Wert verloren, können Händler einen Wertersatz verlangen.
  • Versandkosten: Die ursprünglich bezahlten Versandkosten müssen Händler im Falle des Widerrufs in voller Höhe erstatten. Das gilt nicht für weitere Extras, zum Beispiel weil Käufer eine Expresslieferung gewählt hatten. Käufer sind auch nicht verpflichtet, Liefer- oder Versandkosten zu zahlen, wenn Händler nicht über diese vor Vertragsschluss auf ihrer Internetseite informiert haben. Händler können jedoch die Kosten für die Rücksendung der Ware dem Käufer anlasten.Allerdings müssen sie darauf vor Vertragsschluss klar und verständlich hinweisen.
  • Ausnahmen: Kein Recht auf Widerruf gilt bei Maßanfertigungen, Veranstaltungstickets oder bei verderblicher Ware. Ebenso auch bei aus der Verpackung entnommenen Lippenstiften, Cremes und Arzneimitteln. Auch Tonträger und DVDs, bei denen die Versiegelung aufgebrochen wurde, können nicht zurückgegeben werden.

Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale.nrw/widerrufsrecht

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