Wiederaufbau schreitet voran – Rund 1.800 gestellte Anträge auf Hilfe von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft in der ersten Woche

Seit dem 17. September 2021 können in Nordrhein-Westfalen Betroffene der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe aus Juli 2021 einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Rund 1.800 betroffene Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft haben nach der ersten Woche bereits einen Antrag auf Förderung gestellt.

Altbeyenburg nach dem Hochwasser
Foto: C.Otte

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wir schreiten beim Wiederaufbau weiter voran. Das zeigt die hohe Zahl der bereits nach einer Woche eingereichten und angelegten Anträge für eine Förderung. Stand heute haben bereits 1.800 Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft einen Antrag gestellt. Seit dem Start des Antragsverfahren vor acht Tagen sind das rund 225 Anträge pro Tag. Zusätzlich wurden rund 3.500 Anträge von Betroffenen im Förder-Portal angelegt. Insgesamt haben sich rund 10.000 Betroffene im System registriert.“

Der „Wiederaufbaufonds Nordrhein-Westfalen“ wurde mit einem Finanzvolumen in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro ausgestattet, um den Wiederaufbau von privater und öffentlicher Infrastruktur zu unterstützen.

„Noch nie gab es in Nordrhein-Westfalen eine vergleichbare Naturkatastrophe und noch nie gab es einen vergleichbaren Wiederaufbau. Deshalb hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen von Beginn an deutlich gemacht, das es sich um ein lernendes System handelt.  Wir wissen, dass es an der ein oder anderen Stelle hakt, aber die Anzahl der eingegebenen Anträge nach einer Woche zeigt, dass das Verfahren bereits gut funktioniert. Die ersten Tage machen zudem deutlich, dass die Schäden sehr individuell sind – von dem einzelnen Wohnhaus bis hin zum zerstörten Krankenhaus. Dabei ergeben sich immer wieder auch Fragen, die nicht sofort beantwortet werden können. Hier verbessern wir das System kontinuierlich. Wir tun alles dafür, dass die Betroffenen ihre Wiederaufbauhilfe zügig bekommen. Erste Gelder sollen in der kommenden Woche ausgezahlt werden“, führt Ministerin Scharrenbach aus.

Um die Antragsstellung für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und zu beschleunigen, gibt es neben einem Leitfaden, in dem häufige Fragen beantwortet werden, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Online-Antrag sowie ein landesweites Service-Telefon, das bei Fragen weiterhilft. Persönliche Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Online-Formulare erhalten Betroffene zudem direkt vor Ort in ihren Städten und Gemeinden.

„Durch die Vor-Ort-Beratung können auch Menschen ohne Internetzugang ihren Antrag stellen. Um die Kommunen hierbei zu unterstützen, packen alle mit an. Kommunen, die nicht von Hochwasser betroffen waren, schicken Personal. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen – und hier insbesondere das Justizministerium sorgt für zusätzliche Unterstützungskräfte. Daneben hilft jetzt auch die Sparkassenorganisation mit rund 100 ehemaligen Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Ich freue mich und danke dafür, dass die Sparkassenorganisation meiner Initiative gefolgt ist. Gemeinsam packen wir an und bauen wieder auf“, sagt Ministerin Scharrenbach.

Den Link zum Online-Antragsverfahren, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Beantragung, das „Servicetelefon Wiederaufbau“ und weitere Hilfen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Quelle: Land NRW

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