24.11.2021Claudia Otte
WSW kontrollieren Einhaltung der 3G-Regel im ÖPNV
Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Es werden Nachweise über PCR- und Antigentests (so genannte Bürgertests) anerkannt. Ein negativer Selbsttest ist nicht ausreichend. Die WSW werden die Einhaltung der 3G-Regel stichprobenartig in den Bussen und der Schwebebahn kontrollieren. Fahrgäste, die bei einer Kontrolle keinen gültigen Nachweis vorweisen können, werden umgehend von der Beförderung ausgeschlossen. In diesen Fällen kann außerdem ein Bußgeld durch die Ordnungsbehörden verhängt werden.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Schülerinnen und Schüler benötigen ebenfalls keinen 3G-Nachweis, sie müssen sich jedoch durch einen Schülerausweis legitimieren. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Auszubildende und Studierende.
Die WSW weisen darauf hin, dass die Einhaltung der 3G-Regel nicht durch das Fahrpersonal kontrolliert wird. Daher müssen die Nachweise auch nicht beim kontrollierten Vordereinstieg gezeigt werden.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Fahrzeugen besteht weiterhin. Die 3G-Regel gilt nicht nur in Omnibussen und der Schwebebahn, sondern auch in den WSW Cabs, Taxibus, Anrufsammeltaxi und Bürgerbussen.
Die WSW werden gemeinsam mit dem Ordnungsamt bereits am Donnerstag, 25. November, eine erste Schwerpunktkontrolle durchführen.
Quelle: WSW
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