09.05.2019Claudia Otte
WSW nehmen Stellung zu Behauptungen der Seilbahngegner
Die Richtigstellung der WSW zu den wichtigsten Punkten im Überblick:
Behauptung: „Wuppertal bekommt die teuerste Seilbahn der Welt für 100 Millionen Euro.“
• Erste urbane Seilbahn Deutschlands
• Hohe Anforderungen an Städtebau und Denkmalschutz
• Investition: 88,9 Millionen Euro, davon:
o Reine Baukosten 66,5 Mio.€
o Enthaltene Risikozuschläge ca. 10,6 Mio. €
o Gesamtplanungskosten 11,8 Mio.€ (davon 5,4 Planfeststellungsverfahren)
Parkpalette
o Investition 2,7 Mio. €
o Reine Baukosten 1,7 Mio. €
o Enthaltene Risikozuschläge 0,6 Mio. €
o Planungskosten 0,4 Mio. €
Behauptung: „Planfeststellungsverfahren kostet 10 Millionen Euro.“
• Nächste Planungsschritte nach positiven Ratsbeschluss wird mir rd. 5,4 Mio.€ veranschlagt, darin enthalten:
o Detaillierte Entwurfsplanung
o Erstellen benötigter Gutachten für Planfeststellung
o Weitere begleitende Planungen
Behauptung: „Die Seilbahn hält nur 25 Jahre.“
• Gewählter Zeitraum für die Wirtschaftlichkeitsberechnung
• Verschiedene Nutzungsdauern für verschiedene Komponenten
• Durchschnittliche Nutzungsdauern [Jahre] für Kalkulationen:
o Stationen 60
o Stützen 50
o Tragseile 40
o Mechanische Ausstattung der Stationen 25
o Kabinen 20
o Zugseil 15
• Beispiel Kölner Seilbahn:
o Baujahr 1957
o Veränderung der Trassenführung im Jahre 1963 wegen Bau Zoobrücke und Betrieb seit 1966 mit denselben Stützen
o Seile ca. 2010 ausgetauscht
Behauptung: „Das Projekt ist rechtlich nicht umsetzbar.“
• Städt. Rechtsgutachten bestätigt juristische Machbarkeit
• Erstes Projekt dieser Art in Deutschland
• In Gesprächen mit Genehmigungsbehörde keine Hindernisse ersichtlich
• Rechtlicher Aspekt wird vollumfänglich im Planfeststellungsverfahren geklärt
Behauptung: „Studierende haben weite Wege zu den Hörsälen.“
• Anbindung der Mittelstation über eine Brückenkonstruktion an das Universitätsgelände
• Die Universität ist von dem positiven Nutzen der Seilbahn überzeugt und plant die Ausrichtung auf die Seilbahnstation
• Hohe Verfügbarkeit der Seilbahn ? Große Flexibilität für die Studenten
Behauptung: „Talstation in 14 Meter Höhe erfordert Treppensteigen. Es gibt nur drei Aufzüge.“
• Die Dimensionierung der Aufzuganlagen entspricht der Auslastung der Seilbahn in der Spitzenstunde und geht von 0% Nutzung der Treppenanlage aus
Behauptung: „Busverkehr in der Südstadt wird halbiert.“
• CE-Linien bedienen Südstadt nicht
• Entfall Uni-Express ohne Relevanz, da in Gänze durch Seilbahn kompensiert (zusätzliche Fahrten zwischen Campus Grifflenberg und Freudenberg)
• Kürzung Gesamtgebiet in Hauptverkehrszeit 22% Buskilometer
• Verkehrsmodell für 2025 erstellt in Zusammenarbeit mit Stadt und Ingenieurbüros zeigt insgesamt Verbesserung des ÖPNV mit Seilbahn und Buskonzept
Bus-/ÖPNV-Konzept
• Seilbahn als integraler Bestandteil des ÖPNV-Angebots alle 30 bis 40 Sekunden
• Verknüpfung Seilbahn von/zu DB, Schwebebahn und Bus
• Schnelle Verbindung von Südhöhen und der Universität mit der Innenstadt
• Nachfragegerechtes Angebot im Busnetz
• Auf allen Hauptachsen 30-Minuten-Takt
• Zu Hauptverkehrszeiten Verstärkung auf 10- bzw. 15-Minuten-Takt als Zu-/Abbringer der Seilbahn (Schulzentrum Süd Richtung Cronenberg)
• Weiterhin Direktfahrten der Linien 615 und 625 jeweils im 30-Minuten Takt
• Zu den Schülerspitzen morgens und mittags/nachmittags zusätzliche E-Wagen
• Zu Vorlesungszeiten zusätzliche E-Wagen zwischen den Uni-Standorten (CampBus)
• Alle Haltestellen (außer „Dohr“) werden weiterhin von Bussen angedient
Betriebskosten
• Betriebskosten sind mit dem beauftragten Ingenieurbüro abgestimmt, von einem weiteren externen Gutachtern bestätigt und in Gesprächen mit Betriebsleitern bestehender Seilbahnen abgeglichen
• Personal
o Geplante Personalstärke ist abhängig von der technischen Ausstattung der Stationen und Anordnung der Bahnsteige.
o Gewählte Personalstärke gründet u.a. auf Praxiserfahrung des beauftragten Ingenieurbüros und Abstimmungen mit den Herstellern
• Stromkosten
o Auf Basis von im Betrieb befindlichen Anlagen auf Wuppertal übertragen
Großbaustellen zerstören Wälder und Gärten
• Minimale Eingriffe
• Wiederherstellung bzw. Kompensationsmaßnahmen
• Grundstücke in städtischem bzw. Landesbesitz
Quelle: WSW
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