Wuppertalbewegung: Wir sind Bauherr der Nordbahntrasse, nicht die Stadt

Wer ist Bauherr der Nordbahntrasse? Oberbürgermeister Jung und Stadtdirektor Slawig sehen die Stadt in dieser Rolle. Die Wuppertalbewegung besteht darauf, selbst Bauherr zu sein, und beruft sich dabei ausgerechnet auf einen Beschluss des Wuppertaler Stadtrates.

Oberbürgermeister Peter Jung ließ Mitte März in seiner Internet-Kolumne „Auf ein Wort“ keinen Zweifel daran, wer aus seiner Sicht für die Nordbahntrasse zuständig ist: „die Stadt als Bauherr“ treffe die Entscheidungen. Bereits einige Tage vorher hatte Stadtdirektor Dr. Slawig die Wuppertalbewegung ebenfalls schriftlich darauf hingewiesen, dass die Stadt „Bauherr“ der Nordbahntrasse sei.

Auch gegenüber der Westdeutschen Zeitung stellt der Oberbürgermeister vor wenigen Tagen ausdrücklich fest, dass er für die  Sicherheit auf der Nordbahntrasse verantwortlich sei. Jung ganz Bauherr: „Deshalb treffe ich auch die Entscheidungen“.

Den Status des Bauherrn reklamiert die Wuppertalbewegung jetzt für sich und beruft sich dabei in ihrem aktuellen Newsletter ausgerechnet auf einen Beschluss des Wuppertaler Stadtrates:

(Der) Rat der Stadt (hat) am 30. März 2009 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Zuwendungsgebers entschieden, „dass die Wuppertalbewegung (e.V.) oder eine noch von ihr zu gründende Gesellschaft Bauherr des Projektes wird. Auch der Betrieb und die Unterhaltung sollen übertragen werden.“ Eine entsprechende Gesellschaft haben wir dann mit der gemeinnützigen Wuppertaler Nordbahntrasse GmbH gegründet, denn einen Vorbehalt des Zuwendungsgebers gibt es nicht, bzw. uns wurde bis zum heutigen Tage keiner kommuniziert.

Am 23. März 2010 wurde zwischen Stadt und Wuppertalbewegung e.V. ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (s. Abb. unten) über „Herstellung, Betrieb und Unterhaltung der Nordbahntrasse“ unterzeichnet. Dieser hat nach wie vor Bestand und regelt, dass die Wuppertaler Nordbahntrassen GmbH

  • Den Weg herstellen und die Ingenieurbauwerke sanieren muss
  • Im rechtlichen Sinne Bauherr ist
  • Den Radweg eigenverantwortlich betreiben und unterhalten muss
  • Für den Zeitraum der Zweckbindung (20 Jahre nach Fertigstellung) sicherstellen muss, dass die Allgemeinheit die Nordbahntrasse gemäß Widmung und ohne Gefahren nutzen kann
  • Die Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen muss
  • Für alle Schäden haften muss

Kurz: wir bauen, betreiben und sind für alle Schäden verantwortlich. Aber entscheiden, wie das, was wir 20 Jahre lang sicher betreiben müssen, gebaut wird, dürfen wir nicht.

Das soll mal einer verstehen.

Eine Änderung dieses Vertrages lehnt die Wuppertalbewegung ab, solange nicht mehrere Bedingungen durch die Stadt erfüllt werden:

  1. Vereinbarung von Baustandards
  2. Erstellung eines verbindlichen Zeitplans
  3. Erstellung eines Kostenplans

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Quelle: Wuppertalbewegung

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