Zutritt von Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht in Wuppertal nur noch mit Mund-Nase-Bedeckung

Ab sofort gilt für die Justizbehörden in Wuppertal, das heißt für das Landgericht, das Amtsgericht, das Arbeitsgericht und die Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes, eine Maskenpflicht für alle Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher. Der Zutritt zu den Justizgebäuden ist nur mit angelegter Mund-Nase-Bedeckung gestattet. Diese ist auf allen Verkehrsflächen in den Gebäuden jederzeit zu tragen. Über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Sitzungen entscheidet die bzw. der jeweilige Vorsitzende.

 

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Foto: C.Otte ©C.Otte

Gerichte reagieren damit auf die gestiegenen Fallzahlen bei der COVID-19-Pandemie, die in den letzten Tagen zu einer Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 Infizierten je 100.000 Einwohnern in Wuppertal geführt haben.

Die Anordnung der Maskenpflicht beruht auf einem diese ermöglichenden Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2020. Besucherinnen und Besuchern, welche das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verweigern, wird zum Schutz der übrigen in den Gebäuden anwesenden Personen ab sofort der Zutritt zu den Justizgebäuden verwehrt.

Besucherinnen und Besuchern, die keine Mund-Nase-Bedeckung zur Hand haben, kann eine solche am Eingang zu den Gerichten in Wuppertal zur Verfügung gestellt werden. Aktuelle Informationen zum Dienstbetrieb bei den Gerichten in Wuppertal während der COVID-19-Pandemie finden Sie auf den Homepages des Landgerichts Wuppertal https://www.lg-wuppertal.nrw.de/behoerde/aktuelles/index.php

Quelle: LG Wuppertal

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