16.10.2020Claudia Otte
Zutritt von Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht in Wuppertal nur noch mit Mund-Nase-Bedeckung
Gerichte reagieren damit auf die gestiegenen Fallzahlen bei der COVID-19-Pandemie, die in den letzten Tagen zu einer Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 Infizierten je 100.000 Einwohnern in Wuppertal geführt haben.
Die Anordnung der Maskenpflicht beruht auf einem diese ermöglichenden Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2020. Besucherinnen und Besuchern, welche das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verweigern, wird zum Schutz der übrigen in den Gebäuden anwesenden Personen ab sofort der Zutritt zu den Justizgebäuden verwehrt.
Besucherinnen und Besuchern, die keine Mund-Nase-Bedeckung zur Hand haben, kann eine solche am Eingang zu den Gerichten in Wuppertal zur Verfügung gestellt werden. Aktuelle Informationen zum Dienstbetrieb bei den Gerichten in Wuppertal während der COVID-19-Pandemie finden Sie auf den Homepages des Landgerichts Wuppertal https://www.lg-wuppertal.nrw.de/behoerde/aktuelles/index.php
Quelle: LG Wuppertal
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