06.03.2013Georg Sander
njuuz und das „Leistungsschutzrecht“
Veröffentlichungen von Presseverlagen werden nach einem Beschluss des Bundestages in Zukunft durch das so genannte „Leistungsschutzrecht“ (LSR) geschützt. Das bedeutet, dass Suchmaschinen die Verlage künftig dafür bezahlen müssen, wenn sie Teile von Pressetexten verwenden und in den Suchergebnissen aufführen.
Inwieweit Online-Dienste wie njuuz von dem Gesetz betroffen sind, steht dahin. Zwar könnte man die Sander, Schrader & Stötter GmbH, die njuuz betreibt, als Verlag im Sinne des LSR ansehen, doch unsere Plattform ist ein offenes Blog, in dem im Prinzip jeder auf eigene Verantwortung Beiträge veröffentlichen kann. Der Autor ist Rechteinhaber seiner Beiträge im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Wir schließen uns den Verlagen und Publikationen an, die das Leistungsschutzrecht in der bestehenden Form ablehnen. Wir denken, dass es nicht sinnvoll ist, Suchmaschinen das Auffinden von Texten zu erschweren, da wir natürlich daran interessiert sind, dass so viele Menschen wie möglich die Beiträge unserer Autoren finden können.
Aus diesem Grund haben wir unsere AGB erweitert:
§6.3.
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Dritte Auszüge aus seinen Beiträgen in beliebiger Länge honorarfrei zitieren dürfen bzw. auf die Beiträge des Nutzers im Onlinedienst ’njuuz‘ verlinken können.
Wuppertal, 6. März 2013
Sander, Schrader & Stötter GmbH
Georg Sander
Wilma Schrader
Hendrik Stötter
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