18.01.2019

1 : 1 Verwaltungsgericht weist Klage von Paschalis erstinstanzlich ab

Der Termin bot viele Überraschungen und Offenbarungen - Ein Urteil und trotzdem kein Ende in Sicht

Die Klage des abgewählten Wuppertaler Dezernenten, Panagiotis Paschalis, wurde heute vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen.

In der Verhandlung, wie auch in der Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass es gemäß der Gemeindeordnung explizit nicht vorgesehen sei, die Abwahl eines Dezernenten begründen zu müssen.

Der Vorsitzende gab mehrfach zu erkennen, dass er die von Paschalis vermutete Begründung zu seiner Abwahl („Ich bin für meine Tätigkeit in Sachen ASS abgestraft und abgewählt worden“) nicht ausschließt, dies aber nicht beweisbar wäre, da es dem Gericht nicht möglich sei in die Köpfe der 52 Stadtverordneten zu schauen, welche Paschalis abgewählt haben.

„Ich werde den Teufel tun und hier irgendetwas bewerten“, äußerte sich der Vorsitzende Richter Chumchal deutlich. Ebenso hielt Richter Chumchal für erwähnenswert, dass dem Beigeordneten bei der unmittelbar vor seiner Abwahl stattgefundenen Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses kein Rederecht eingeräumt worden war. Ebenso berichtete er aus der Akte, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Stadt Wuppertal, Müller, die Auffassung vertrat, Paschalis hätte sein Amt als Rechtdezernent der Stadt Wuppertal so verstehen müssen, dass dieser den ASS-Vertrag wieder in einen für die Stadt rechtskonformen Zustand hätte bringen müssen. Ebenso war laut Akte Herr Müller der Auffassung, dass „das Einholen einer konkurrierenden rechtlichen Stellungnahme nicht Sache des Beigeordneten sei.“

Trotz allem seien die vom Kläger vermuteten „sachfremden Überlegungen“ in den Köpfen der Ratsherren nicht nachweisbar.

Die Gemeindeordnung sehe lt. dem Vorsitzenden vor, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Dezernenten oder anderen Missstimmungen der OB einzuschalten sei. „Diese Möglichkeit war mir nicht mehr gegeben“; entgegnete Paschalis.

Paschalis Einlassungen geben Anlass zu neuen Fragen:
So berichtete er, dass es den zweimaligen Versuch durch den Oberbürgermeister Andreas Mucke gegeben habe, die Angelegenheit „verwaltungsintern zu lösen“. Ebenso soll es eine Anweisung Muckes an Paschalis gegeben haben, die „Sache“ nicht weiter zu verfolgen. Paschalis führte aus, dass ihm dies nicht möglich gewesen sei, da er sich in diesem Fall selbst strafbar gemacht hätte.

Paschalis´ Anwalt betonte, dass sein Mandant „Geschäfte rechtswidriger Natur“ aufgedeckt habe. Dies sei durch das Landgericht Bochum bestätigt worden. Das Landgericht hatte in seinem Urteil von „sittenwidrigen Scheingeschäften“ gesprochen.

Für Erstaunen sorgte auch die Äußerung des Klägers, dass er erst durch den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Marc Schulz, von Sitzungen des Ältestenrates erfahren habe. Schulz überreichte Paschalis daraufhin die Protokolle, welchen zu entnehmen ist, dass die Abwesenheit von Paschalis Grund für Fragen zu deren Begründung an den OB waren. Der OB soll lt. Protokoll mitgeteilt haben, der Rechtsdezernent sei nicht eingeladen und in Kenntnis gesetzt, weil dies das Ergebnis einer Rücksprache mit dem Regierungspräsidium gewesen sei.

„Sollte dem so sein, wäre das ein noch mal stärkeres Stück und nicht zulässig“, so Paschalis.

Der ehemalige Beigeordnete endete in seinen Ausführungen mit den Worten: „Ich bin abgestraft worden, weil man mich für illoyal hält. Es geht mir in dieser Klage um Grundsätzliches, nicht um Persönliches oder meine Eitelkeit. Mir ist bewusst, dass die Beurteilung durch das Verwaltungsgericht nur eingeschränkt möglich ist. Aber meine Klage ist eine Botschaft!“

Ein vom Kläger gestellter Beweisantrag, welcher die Befragung dreier Zeugen (Zielezinski und Böth, beide Stadtverordnete DIE LINKE im Rat der Stadt Wuppertal),  sowie der Stadtverordneten Dorothea Glauner (WfW –Stadtverordnete) beinhaltete, wurde nach 15minütiger Beratung vom Gericht abgelehnt. Diese hätten lt. Klägeranwalt bezeugen können, dass es sich bei der Abwahl Paschalis´ um eine Abstrafung im Bezug auf dessen Agieren in Sachen ASS gehandelt hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Paschalis kündigte in unserem Interview (folgt) an, in Berufung zu gehen.

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