32 Millionen Euro für den Sozialen Arbeitsmarkt in Wuppertal!

Gute Nachrichten für Wuppertal: Mit dem Teilhabechancengesetz, das diese Woche in der 2. und 3. Lesung im Bundestag abschließend beraten wird, werden in den nächsten vier Jahren insgesamt 32 Millionen Euro nach Wuppertal fließen.

Zusätzliche Mittel kommen durch den Passi-Aktiv-Transfer. Damit können wichtige Projekte und Unterstützungs- sowie Betreuungsangebote für Langzeitarbeitslose in Wuppertal finanziert werden.

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Das Teilhabechancengesetz ist ein Herzensprojekt der SPD, auf das wir seit Regierungseintritt hingearbeitet und das wir nun auch durchgesetzt haben. Mit dem Gesetz führen wir einen flächendeckenden Sozialen Arbeitsmarkt ein und schaffen neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose. Wir ebnen Langzeitarbeitslosen den Weg zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Vor allem ermöglichen wir diesen Menschen aber den Zugang zu sinnstiftender Arbeit und ein Dabeisein mitten in der Gesellschaft. Denn Arbeit bedeutet nicht nur Lohnerwerb, sondern auch soziale Teilhabe.

Für die individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangebote nehmen wir insgesamt 4 Milliarden Euro in die Hand. Damit werden unter anderem ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende sowie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber ermöglicht. Die neuen Instrumente richten sich an Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach SGB II beziehen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Dass sich diese Förderungen neben dem Mindestlohn nun auch auf den Tariflohn beziehen können, ist ein Verhandlungserfolg der SPD. Damit gehen wir deutlich über den Koalitionsvertrag hinaus: Hier war nur der Mindestlohn vorgesehen. Die Tarifbindung ist vor allem deshalb so wichtig, weil sie Kommunen und Träger als Arbeitgeber miteinschließt.

Gerade für Wuppertal, einer vom wirtschaftlichen Strukturwandel stark betroffen Stadt mit hoher Unterbeschäftigung, sind das tolle Nachrichten: Anfang dieses Jahres haben ausbleibende Fördermittel des Bundes für Qualifizierung und Beschäftigung dafür gesorgt, dass das Qualifizierungsprojekt auf der Hardt pausieren musste. Glücklicherweise konnten wir in Berlin mit viel Einsatz aus und für Wuppertal erreichen, dass die Finanzierung gesichert wird und das Projekt seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Mit dem Teilhabechancengesetz und seinem Investitionsvolumen von 4 Milliarden Euro werden wir auch andere Projekte und Unterstützungs- sowie Betreuungsangebote in Wuppertal finanzieren können. Das Jobcenter Wuppertal wird eine Kommunikationskampagne starten, um für die neuen Angebote im Rahmens des sozialen Arbeitsmarktes zu werben und möglichst viele Menschen zu mobilisieren. Das stimmt mich sehr zuversichtlich, dass wir das Teilhabechancengesetz mit vereinten Kräften erfolgreich in Wuppertal umsetzen werden und die Würde vieler Menschen auf dem Arbeitsmarkt wieder geltend machen können!

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Kommentare

  1. Peter sagt:

    Das “ Förderungs-Instrument“ gab es zu Zeiten des AFG auch bereits einmal.Also lange Zeit vor Herrn H.L. Damals nannte man es LKZ und war nur mässig effektiv.

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