09.12.2019Bea
9/24 Balkon-/Steckersolarmodul als Weihnachtsgeschenk
fake
Behauptung-1: Balkon-/Steckersolarmodule seien nicht erlaubt.
Behauptung-2: nur der Wieland-Stecker sei eine spezielle „Energiesteckdose“.
FAKT
grundsätzlich erlaubt
- Steckersolargeräte oder Balkonmodule sind für Mieter bisher die einzige Möglichkeit zur eigenen Stromerzeugung. Sie sind nach deutschem Recht GRUNDSÄTZLICH ERLAUBT. Normen, die sich mit dem sachgemäßen Umgang befassen, sind nützlich. Sie bleiben aber private Empfehlungen. Dieser rechtliche Charakter gilt auch für die VDE-Normen. Erlauben und verbieten können sie nichts. Eine Norm muss nicht eingehalten werden, sie ist kein justiziabler Tatbestand, schon gar kein Straftatbestand.
BAGATELLGRENZE von 800 Watt
- Nach dem EU-Netzkodex 2016/631 können pro Endstromkreis – das ist der Stromkreis nach der jeweiligen Sicherung im Verteilerkasten – bis 800 Watt zusätzlich eingespeist werden. Diese sogenannte BAGATELLGRENZE von 800 Watt überlasten nicht die installierten Kabel. Der EU-Netzkodex 2016/631 erachtet Steckersolargeräte bis zu dieser Leistungsgrenze als NICHT NETZRELEVANT. Das heißt, eine Erfassung und Kontrolle der Geräte ist aus technischer Sicht nicht erforderlich.
wie jedes andere Haushaltsgerät
- In Deutschland wurde eine Bagatellgrenze von 600 Watt / 2,6 Ampere pro Endstromkreis in die Normen VDE 0100 – 551 (Errichtung von Niederspannungsanlagen) und VDE 4105 (Betrieb solcher Niederspannungsanlagen) aufgenommen. Steckersolargeräte müssen danach nicht mehr fest installiert sein. Sie können per WIE JEDES ANDERE HAUSHALTSGERÄT per Stecker angeschlossen werden. Dazu bedarf es keines Elektrikers als „Anlagenerreichter“. Einfach DO IT YOURSELF.
handelsübliche STECKER UND STECKDOSEN
- Über handelsübliche STECKER UND STECKDOSEN sagt die VDE 4105 unter Pkt. 5.5.3, dass Steckersolargeräte „über eine vorhandene spezielle Energiesteckdose (z.B. nach VDE V 0628-1) angeschlossen werden“ können. Die erwähnte VDE V 0628-1 schließt aber Schukosteckdosen nicht aus. Die Behauptung, nur der Wieland-Stecker sei eine spezielle „Energiesteckdose“ ist ein FAKE.
EU- Netzkodex 2016/631
- Die Bundesregierung verlangt die Anmeldung der Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Vor dem Hintergrund des EU-Netzkodex ist dies REINE WILLKÜR. Und die weitere „Anmeldung“ beim Netzbetreiber ist laut Norm lediglich das Inbetriebsetzungsprotokoll. Eine Informationspflicht existiert nicht, auch wenn viele Netzbetreiber dies behaupten. Nicht vergessen, der EU- Netzkodex 2016/631 besagt, bis 800 W sind Sie auf der sicheren Seite.
HANDLUNGSOPTIONEN
80.000 Steckersolargeräte
In Deutschland werden inzwischen rund 80.000 Steckersolargeräte betrieben. Mindestens 75 % davon ohne Anmeldung bei der BNetzA oder Information an den Netzbetreiber. Die Mehrzahl der Verbrauch praktiziert also schon den SOLAREN UNGEHORSAM. Das ist gut und richtig, denn wenn die Regierung bewusst und willentlich die Interessen der fossilen Energiekonzerne vertritt und die Sonnenenergie mit unmoralischen Regeln und Gesetzen behindert, müssen die Bürger selbst in die Verantwortung gehen.
PVplug: Bringt die Energiewende in die Städte!
PVplug ist eine Gruppe, die sich zusammengefunden hat, um die Barrieren für Stecker-Solar-Geräte abzubauen und dadurch Pionierarbeit für die urbane Energiewende leisten. Sie hat sich auf der Intersolar 2016 konstituiert und seitdem zahlreiche neue Mitglieder gewonnen. Seit August 2016 ist PVplug eine Arbeitsgruppe der DGS. PVplug vereint die Kompetenz von Ingenieuren, Wissenschaftlern, Rechtsanwälten, Energiebloggern, Unternehmern, Fachjournalisten und PR-Arbeitern, die ehrenamtlich tätig sind. Das Team von PVplug besteht mittlerweile aus fast 50 engagierten Männern und Frauen.
Weitergehende Infos: Das Potential ist riesig, die Anwendung denkbar einfach
Näheres und aktuelle Aktivitäten finden Sie hier auf dem Infoportal pvplug
von Steckersolar bis EU-Prosum-Richtlinie:
Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist es wichtig, darauf zu drängen, dass auch die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht erfolgt und in der RL vorgesehene Befreiungen nicht maximal deformiert werden. Tatsächlich haben wir allen Grund, selbst in die Verantwortung zu gehen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien maximal zuzubauen. Nur so können wir (hoffentlich) den Verbleib und/oder die Rückkehr zu atomar-fossil (inkl. LNG-/Fracking-Gas-Offensive) noch verhindern.
Wissenschaft
Fakt: 9. Bei derzeitigen Emissionen reicht das verbleibende globale CO2-Emissionsbudget für den 1,5-Grad-Pfad nur für etwa 10 Jahre. Auch für den 2-Grad-Pfad reicht es nur für etwa 25–30 Jahre (MCC 2018, IPCC 2018).
https://www.scientists4future.org/stellungnahme/fakten/
Impuls: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V., scientists4future
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen