28.06.2019

Ab 1. August vereinfachte Antragstellung fürs Schulmittagessen

Das kostenlose Schulmittagessen muss nicht mehr extra beantragt werden.

„Ab dem 1. August muss das kostenfreie Schulmittagessen nicht mehr extra beantragt werden. Hinzu kommt, dass auch die Eigenanteile für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und KiTa sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Und auch das Schulstarterpaket wird von 100 auf 150 Euro erhöht. Dies bringt das von der Bundesregierung eingeführte ‚Starke-Familien-Gesetz‘ mit sich. Zukünftig gelten alle Leistungen aus dem BuT automatisch als mitbeantragt, sobald man den allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) gestellt hat“, erläutert die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung und stellv. Fraktionsvorsitzende, Renate Warnecke.

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„Mit der vereinfachten Regelung bei der Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gehören gesonderte Anträge für Schulausflüge und Klassenfahrten zukünftig genauso der Vergangenheit an, wie eine Beantragung zum Zuschuss fürs Schulmittagessen. Einfachere Formulare, eine vereinfachte Antragstellung und vor allem ein Ende der Stigmatisierung, das sind gute Nachrichten für rund 4.700 Schülerinnen und Schüler mit ihren Familien und stellt eine deutliche Verbesserung dar“, freut sich Servet Köksal, stellv. Fraktionsvorsitzender und Sprecher der Fraktion im Ausschuss für Schule und Bildung.

„Das kostenlose Schulmittagessen für bedürftige Kinder lag meiner Fraktion und insbesondere mir, als Vorsitzende des Fördervereins Schulmittagessen e.V., immer besonders am Herzen. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass der Bund nun diese Aufgabe übernimmt, denn dort gehört sie auch hin. Schließlich ist dieser auch verantwortlich für die Sozialgesetzgebung“, unterstreicht Renate Warnecke abschließend.

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