AfD verzögert Verabschiedung von Epidemie-Gesetz

Der Landtag hat in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen dem sogenannten Epidemie-Gesetz zugestimmt. Die AfD-Fraktion war dagegen und beantragte eine dritte Lesung, die voraussichtlich am Dienstag, 14. April 2020, stattfinden wird.

Foto: Landtag NRW

 

Vor der zweiten Lesung hatten sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen  auf Änderungen an dem Entwurf der Landesregierung für das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ verständigt

Laut der zwischen den vier Fraktionen vereinbarten Änderungen soll u. a. die Feststellung einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ durch den Landtag mit einer Frist von jeweils zwei Monaten versehen werden. Sie soll stets neu durch das Parlament festgestellt werden müssen. Die zunächst geplante Regelung für eine Verpflichtung von medizinischem Personal soll durch ein Freiwilligenregister ersetzt werden.
Mit dem „Epidemie-Gesetz“ sollen laut Landesregierung Vorkehrungen für den Fall einer sich weiter verschärfenden Pandemie-Lage getroffen. Es schafft demnach „ein Regelwerk zur Bestimmung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite“.

AfD-Fraktionschef Markus Wagner sagte, das Vorgehen der Landesregierung sei „blamabel und peinlich“ gewesen. Gerade, wenn Politik von den Bürgerinnen und Bürgern fordere, sich an Regeln zu halten, müsse sie sich vorbildlich verhalten. Er bemängelte auch am geänderten Entwurf handwerkliche Fehler und kritisierte, seine Fraktion sei unzureichend in die Beratungen eingebunden worden.

Quelle: Landtag NRW

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