24.11.2016

Aktion der „Scharia-Polizei“ war kein harmloser Vorgang

Zum Freispruch der „Scharia-Polizisten“ durch das Landgericht Wuppertal erklärt der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker:

SpieckerhellblauDas Urteil des Landgerichtes ist mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit zu akzeptieren. Nicht jedes Verhalten, dass die staatliche Ordnung in Frage stellt, ist strafbar. Aber die Aktion der Scharia-Polizei in der Elberfelder City ist kein harmloser Vorgang. Die Männer haben mit ihren orangefarbenen Westen ihre Zustimmung zur islamischen Rechtsordnung und durch den Aufdruck „Scharia-Polizei“ auch den Willen zu deren Durchsetzung signalisiert. Außerdem erinnerte der Auftritt durchaus an die aus islamischen Ländern bekannte „Religionspolizei“ – und wirkte sicherlich auf manche Passanten einschüchternd und militant. Der Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen, deshalb sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen und eine höchstrichterliche Rechtsprechung herbeiführen.

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Kommentare

  1. Hendrik Rogge sagt:

    Ob der Auftritt in Elberfeld militant oder einschüchternd gewirkt hat, wissen Sie nicht. Der Westen-Aufdruck lautete übrigens genau:“Shariah-Police“. Polizei und Richter kennen Personen und Fakten im Detail und haben keine Straftat festgestellt.

    Als Landtagsabgeordneter könnten Sie entscheiden, ob Sie eine Gesetzesverschärfung (z.B. §132a StGB: Amtsanmaßung) für angezeigt halten oder nicht. Dann hätten Sie einen Beitrag geleistet. Aufrufe an die Justiz sind – wie Sie richtig festgestellt haben – wegen deren Unabhängigkeit wirkungslos.

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