21.09.2021SPD-Ratsfraktion
Appell zur Einführung einer landesweiten 2G-Regel
„Wir möchten, dass die Stadt Wuppertal durch einen entsprechenden Beschluss des Hauptausschusses sich dem Appell des nordrhein-westfälischen Städtetages und anderen anschließt, dass in NRW auch die 2G-Regel nach dem sogenannten Hamburger Optionsmodell eingeführt wird. Ferner erwarten wir, dass Kommunen mit hohen Inzidenzwerten in die Lage versetzt werden, eigene Allgemeinverfügungen erlassen zu können, die sich an der Hamburger 2G-Regel orientieren. Die von der Verwaltungsspitze vorgeschlagene 2G-Regelung für Wuppertal, die lediglich appellativen Charakter für die privaten Betreiberinnen und Betreiber hat, kann ein Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie sein, der aber mit einer echten 2G-Optionsregelung wesentlich mehr Wirkung erzielen würde“, erklärt Klaus Jürgen Reese, SPD-Ratsfraktionsvorsitzender.
Einen entsprechenden Antrag, der vorsieht, den Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters und Stadtdirektors um einen Appell an die Landesregierung zur Einführung der Hamburger 2G-Regelung in ganz Nordrhein-Westfalen zu erweitern, hat die SPD-Fraktion jetzt eingebracht.
Klaus Jürgen Reese führt abschließend aus: „Auch wir sind der Auffassung, dass die überwiegende Mehrzahl der Betreiberinnen und Betreiber von Freizeit-, Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben nur dann eine 2G-Regel in Erwägung ziehen wird, wenn auf die Vorteile des Optionsmodells zurückgegriffen werden kann. Der zuständige Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann wird zu dieser Sache mit den Worten zitiert, er beobachte die Entwicklung ‚sehr genau‘. Wir möchten mit dem Appell dazu beitragen, dass er vom Beobachter zum Entscheider wird.“
Weiter mit:
„Die Inzidenzwerte in Wuppertal mit einem sich nur langsam bessernden Wert zwischen 200 und 100 sind fortgesetzt sehr hoch, …“
Das ist keine Satire sondern der erste Halbsatz der frisch beschlossenen „2G“-Allgemeinverfügung, die nun bis zum 8. Oktober gelten soll.
In der Zeit müssen alle Veranstalter, die städtische Gebäude nutzen, überlegen, wie sie Impfnachweise, Genesenennachweise, Altersnachweise und ärztliche Zeugnisse („Herr Doktor, ich brauche ein Schwangerschaftszeugnis fürs Konzert am Sonntag.“) überprüfen sollen. Gleichzeitig müssen sie damit rechnen, dass viele Besucher ihre Karten aus dem Vorverkauf zurückgeben, weil sie keine solchen Nachweise besitzen oder sich besorgen wollen. Für manche Veranstalter wird der Wechsel an einen nicht-städtischen Aufführungsort eine Überlegung wert sein.
Der Inzidenzwert ist seit 13.09. stetig von 213 auf heute 107 gefallen und wird bei dem Tempo vielleicht schon morgen unter 100 liegen.
War’s das wert?
Ich bin nicht genesen oder geimpft, ich bin
G E S U N D
und habe dies, wenn erforderlich, auch immer wieder durch negative Testergebnisse nachgewiesen.
Seit Ausbruch der Corona-Infektion stärken wir (meine Frau und ich) unseren wichtigsten – und m.E. einzig wirksamen – Schutzmechanismus gegen Infektionen, unser körpereigenes Immunsystem, durch zusätzliche Supplementierung mit Vitaminen, Ernährung mit gesunden Lebensmitteln (kein Industrie-Müll) und Bewegung an der frischen Luft.
Weshalb also soll ich hier rechtwidrig in meinen Grundrechten beschränkt werden, wenn
ich keine Krankheit habe,
die ich an andere weitergeben kann,
die gegen diese Krankheit geimpft sind?
Diese Logik soll mir bitte mal jemand erklären.
Auf der anderen Seite ist nachgewiesen, dass auch Geimpfte – denen der Krankheitserreger eingespritzt wurde – andere weiter infizieren können.
Eines von vielen Beispielen: in Münster haben sich Anfang des Monats bei einer 2G-Party (Teilnehmer alle nachweislich genesen oder geimpft) 85 Menschen neu infiziert.
Auch die „befohlene“ Impfung selbst lässt eine Menge Zweifel aufkommen.
So müssen die Hersteller nicht für mögliche Impfschäden haften, dies übernimmt hier der Staat.
Das Vertrauen der Pharmaindustrie in seine eigenen Produkte hält sich wohl in Grenzen.
Über die Gesundheitsschäden / Tote durch Impfung möchte ich hier nicht spekulieren. Tatsache ist aber, dass es diese gibt (zu Risiken und Nebenwirkungen …)
Ich bitte daher die Stadtverordneten, diesen grundrechtswidrigen Impfzwang durch die Hintertür abzulehnen.
Ein paar Argumente aus der Realität:
– wenn alle Gastrobetriebe auf 2G umstellen, verzichten sie in der Summe auf rund 1/3 ihrer Kundschaft
– Vergünstigungen für 2G-Betriebe nach dem Optionsmodell sind damit eine Milchmädchenrechnung
– bei Familienfeiern sind immer Ungeimpfte unter den Gästen, so dass nur 3G oder privat infrage kommen
– welche Auswirkungen 2G auf das soziale Leben der Stadtgesellschaft hat, kann sich jeder denken
– welche Auswirkungen 2G auf die Pandemie hat, hat niemand bisher objektiv messen können
– der Inzidenzwert in Wuppertal ist ohne Einführung von 2G seit Wochen im freien Fall