ASS-Geschäft – Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat des WMG unzulässig

Über 13 Jahre war es der Wuppertal Marketing Gesellschaft (WMG) möglich, mit der Bochumer Werbefirma ASS unzulässige Geschäfte durchzuführen.

Im Juni 2018 erklärte das mit dem Fall beschäftiget Bochumer Gericht, dieses Geschäft habe gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen.

Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung am 3. Juli 2018 wurde aber die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats der WMG mehrheitlich beschlossen.

Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE, erklärt dazu: „Dr. Slawig, der die Entlastung auf die Tagesordnung gebracht hat, erklärte damals, dies sei geschehen, da er das Gerichtsurteil noch nicht kannte. Für uns ist es nicht nachzuvollziehen, warum diese Entlastung stattgefunden hat, obwohl das Ergebnis der Gerichtsverhandlung noch ausstand. Aus diesem Grund hatten wir beantragt, dass das Rechtsamt die Zulässigkeit der Entlastung prüft. Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor und die Verwaltung hebt die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der WMG auf und vertagt diese. DIE LINKE im Rat sieht sich in ihrer damaligen Auffassung bestätigt, dass die Entlastung unzulässig war.“

VO/0759/18, Aufhebung und Vertagung der Beschlüsse zur Entlastung der Organe der Wuppertal Marketing GmbH für das Geschäftsjahr 2017

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