07.01.2015WfW-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal
Ausbau der A46 vom Westring bis zum Sonnborner Kreuz
Entscheidend ist, dass es einen Anspruch der betroffenen Anlieger auf Lärmschutz gibt. Die Anlieger, die Stadt und die zuständige Bezirksvertretung können nun zu diesem Bauvorhaben Stellung nehmen. Straßen NRW muss eventuelle Bedenken ernstnehmen und abwägen. So lautet es im entsprechenden Gesetzestext.
Aber weder die BV-Vohwinkel, noch der Verkehrsausschuss oder der Rat tagen bis zum Ende des Offenlegungsbeschlusses, so dass mal wieder eine Stellungnahme der Stadt, ohne Beteiligung der Gremien im Alleingang erfolgen wird.
Wichtig wäre eine Vorstellung der Pläne – mit Fachpersonal für die Beantwortung von Fragen der Anwohner – im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Die WfW ist der Meinung, dass diese Planfestellung in den entsprechenden Gremien vorgestellt und evtl. Anregungen daraus in die Stellungnahme der Stadt einfließen müsste.
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