10.11.2022

Ausgrenzender Wohnungsbauansatz der Verwaltung stößt auf massive Ablehnung

Wir begrüßen, dass der Rat seinen Grundsatz zur Einhaltung der Quote von geförderten Wohnungen bei Neubauten nochmal unterstrichen hat.

Bereits im Jahr 2020 hat sich der Rat auf Anregung der SPD-Fraktion für eine Quote von 20 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnungsbau bei größeren Wohnungsbauvorhaben (ab 20 Wohneinheiten auf mindestens 2.000 qm Grundstücksfläche) ausgesprochen. Dadurch sollen die Chancen auch Einkommensschwächerer bei der Wohnungssuche gestärkt werden. Dass die von Oberbürgermeister Prof. Dr. Uwe Schneidewind geführte Verwaltung bei dem Bebauungsplanverfahren ‚Zillertaler Straße‘ ausgerechnet hiervon abweichen wollte, hat massive Kritik mehrerer Fraktionen erzeugt.

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„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Rat seinen Grundsatz zur Einhaltung der Quote von geförderten Wohnungen bei Neubauten nochmal unterstrichen hat. Dem Abschmelzen der Quote von öffentlich gefördertem Wohnungsbau wollen wir entgegengenwirken. Deshalb ist es wichtig, bei neuen Wohnprojekten ein Miteinander der Wohnungssuchenden unterschiedlicher Einkommenssituationen zu fördern. Rückwärtsgewandte Umschiffungsversuche, wie sie bei der Zillertaler Straße durch die Verwaltung versucht wurden, sind erschreckend unklug und sozial kalt. Denn auch geringverdienende Wuppertaler:innen sollen die Möglichkeit haben, in guten Wohngegenden zu leben“, so Servet Köksal, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, im Nachgang zu Beschlussfassung zum Bebauungsplan 1262 – Zillertaler Straße.

Für Verwunderung sorgte zudem bei der Beratung dieses Punktes im Rat das widersprüchliche Abstimmungsverhalten von Bündnis 90/ Die Grünen. Diese forderten zunächst eine Ergänzung des Aufstellungsbeschusses, um sich damit eigentlich für die Einhaltung der Quote des öffentlichen Wohnungsbaus ebenfalls auszusprechen. Bei der Abstimmung des Aufstellungsbeschlusses verweigerten aber die Mitglieder der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in widersprüchlicher Weise die Zustimmung.

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