14.01.2015Rainer Spiecker
Auszubildende brauchen gesichertes Bleiberecht
„Es ist wirklich eine gute Idee der Wuppertaler Handwerkerschaft, sich angesichts der Flüchtlingsströme aus den Krisengebieten wie Syrien oder dem Irak um diese Menschen zu kümmern.“ Mit diesen Worten kommentiert der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete und Handwerkspolitische Sprecher seiner Fraktion, Rainer Spiecker, die Initiative der Handwerker-Organisation, sich verstärkt in der Flüchtlingshilfe zu engagieren. Paten sollen den Flüchtlingen beispielsweise bei Behördenbesuchen oder bei Berufsfragen helfen. „Und da viele der Flüchtlinge eine gute Schulbildung haben, können sie auch eine Ausbildung im Handwerk beginnen. Um aber eine reelle Chance zu haben, diese auch abschließen zu können, brauchen sie für die Zeit der Ausbildung ein gesichertes Bleiberecht“, machte Spiecker deutlich. Und auch der Ausbildungsbetrieb brauche Sicherheit, dass der junge Flüchtling bis zum Ende der Lehre bleiben könne. Spiecker: „Darum werde ich mich kümmern.“
Ein weiteres Problem, das der CDU-Politiker zusammen mit seiner Fraktion angehen will, ist der NRW-Mindestlohn, der im umstrittenen Vergabegesetz des Landes festgeschrieben und erst zum 1. Januar vom Arbeitsminister auf 8,85 Euro angehoben worden ist. „Dieser Mindestlohn, der absolut unnötig ist, seit es den gesetzlichen Mindestlohn gibt, bedeutet für die Handwerksbetriebe auch in Wuppertal eine dermaßen überflüssige Bürokratiehürde bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand, dass sie sich gar nicht mehr daran beteiligen und so viele Aufträge sausen lassen müssen“, kritisiert Spiecker das Gesetz. „Dieses unsinnige Gesetz muss abgeschafft werden!“
Wenn beispielsweise Städte und Gemeinden Aufträge vergeben wollen, gilt für diese der im Tariftreue- und Vergabe-Gesetz festgeschriebene landeseigene Mindestlohn von jetzt 8,85 Euro. Dieser liegt 35 Cent über dem bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro.
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