13.10.2024N. Bernhardt
B228 in Sonnborn für Radverkehr gesperrt – Baustelle
Die Stadtwerke blockieren im Bereich der B 228 auf der Sonnborner Straße den Rad- und Gehweg durch eine „Baustelle“. Logischerweise wird der Radverkehr durch Anordnung von Verkehrszeichen 254 „Verbot für Radverkehr“ gleich komplett unterbunden (Bild). Für Geisterradler ist auf der anderen Straßenseite „Radweg, Ende“angeordnet (Bild, links). Fußgänger müssen schauen, daß ihre Kinder nicht auf der einen Meter breiten Fußgängerbrücke in die Baugrube fallen.
Die Staustelle ist ein Musterbeispiel für Wuppertals tatsächliche Präferenzen: Für Baustellen ist immer Platz, statt einer Absicherung nach Richtlinie RSA [1] werden irgendwie, irgendwo, irgendwann Absperrschranken, Bauzäune und ein paar Warnlampen als Staffage hingesetzt, Radfahrer und Fußgänger können sehen, wo sie bleiben.
Bild: Die Absperrschranken sind wie üblich mit Klebeband an der Behelfsbrücke „gesichert“, von letzterer können kleine Kinder ungesichert in die Baugrube stürzen. – Eine 1A-Bauüberwachung in dieser Stadt!
Im Ergebnis hängt sich die „Fahrradstadt“ (Eigenwerbung) öffentlichkeitswirksam ein schönes, fahrradfreundliches Mäntelchen um, während Radfahrer wegen der Sperrung entweder einen drei Kilometer langen Umweg inkaufnehmen müssen [2], oder ebenso wie Stadt, Stadtwerke und Bauauftragsnehmer auf die Einhaltung dieser rüpelhaften verkehrsrechtlichen „Anordnungen“ pfeifen und einfach weiterfahren.
Den Radweg nach RSA um die zwei Meter lange Baustelle herumzuführen ist ja auch zu einfach. Zur Erinnerung: Die Bauauftragnehmer werden dafür bezahlt, daß sie gefälligst die RSA einhalten.
[1] Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, technisches Regelwerk im Straßenbau,
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinien_für_die_Sicherung_von_Arbeitsstellen_an_Straßen
[2] über Varresbecker Straße, Deutscher Ring, Kirchhofstraße. Als Absteiger ist man Fußgänger, kein Radfahrer.
Weiter mit:
Vor allem ist die Baustelle kaum 4 Meter lang.
Es vergeht kein Tag, an dem nicht mindestens ein Auto auf dem Radfahrstreifen zwischen Robert-Daum-Platz und Sonnborn parkt. Handzeichen – Wechsel auf die Autospur – Handzeichen – Wechsel zurück. Jetzt parkt halt eine Baustelle auf dem Streifen. Ja, und? Same procedure.
Baustellenverantwortliche, die den Unterschied zwischen „Radfahrverbot“ und „Radweg Ende“ nicht kennen, können nicht erwarten, dass sich jemand an ihre Anordnungen hält. Hoffentlich beherrschen sie wenigstens unter dem Asphalt ihren Job.