11.09.2019cdu-cronenberg
Baumschutz ist der unmittelbarere Umweltschutz
Hier der Pressetext:
Zur nächsten Sitzung des städtischen Ausschusses für Umwelt am 10. September 2019 wird eine überarbeitete Fassung der neuen Baumschutzsatzung (https://ris.wuppertal.de/vo0050.php?__kvonr=22695) vorliegen. „In enger Zusammenarbeit mit unserem Partner von Bündnis 90/Die Grünen und in Abstimmung mit der Fachverwaltung ist es gelungen, dem Gremium eine überaus bürgerfreundliche und rechtlich abgesicherte Drucksache zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Ludger Kineke. „Wir haben Erfahrungen aus anderen Städten eingebracht und diskutiert, wie ein effektiver Baumschutz erreicht werden kann, ohne zu stark in das Recht der Bürger einzugreifen Im Ergebnis liegt nun die bürgerfreundlichste Baumschutzsatzung Deutschlands vor.“
Hierfür stehen nach Ansicht des CDU-Politikers nicht zuletzt zahlreiche Ausnahmeregelungen. „Die Verwaltung hat bei der Prüfung von Ausnahmen eine bürgerfreundliche und flexible Handhabung zugesichert. Wir haben Wert daraufgelegt, dass sich Kosten und Aufwand für die betroffenen Eigentümer in vertretbaren Grenzen halten. Ohnehin sind u.a. Bäume in Bereichen, für die ein Bebauungsplan eine landwirtschaftliche Nutzung vorsieht oder für die Grünflächen ausgewiesen sind, in Wald- und auf forstwirtschaftlichen Flächen sowie in Kleingartenanlagen von den Bestimmungen dieser Satzung von vorneherein ausgenommen.“
Mit der Verwaltung wurde eine Evaluierung der Erfahrungen nach einem Jahr vereinbart. „Sollte sich dann Anpassungsbedarf ergeben, werden wir entsprechende Änderungen vornehmen“, äußert sich Ludger Kineke abschließend.
-Pressetext Ende –
Foto: Holger Reich – Wupperfotografie
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Ob eine Baumschutzsatzung bürgerfreundlich ist oder nicht, sollte man schon begründen und nicht einfach nur wiederholen können. Tatsächlich entscheidet wohl erst die Auslegung durch die Sachbearbeiter, ob das Ganze bürgerfreundlich ist oder nicht. Keine Satzung wäre vermutlich am bürgerfreundlichsten:
Einen alten Baum kann ich auf meinem Grundstück bisher einfach durch einen neuen ersetzen. Demnächst habe ich
– zusätzlichen Aufwand für Antrag und ggf. Wertgutachten
– garantiert zusätzliche Kosten für die Bearbeitung (auch bei Bewilligung)
– das Risiko der Ablehnung
– die Angst, dass Bäume ab 100 cm Stammumfang den Grundstückswert mindern, weil ich meinen Garten danach nicht mehr frei gestalten kann
Wäre es nicht bürgerfreundlicher, auf Verbote ganz zu verzichten und bei Baumfällungen einfach nur eine Meldepflicht durch den beauftragten Gartenbaubetrieb einzuführen, der dann bei Bedarf auch die Ersatzpflanzung vornimmt?
Dann hätte die Stadt auch zuverlässige Zahlen, mit der sie die Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung eigentlich vorher begründen sollte.