Bebauungsplanverfahren August-Jung-Weg
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat Anfang Dezember in einem Eilbeschluss die geplante Bebauung am August-Jung-Weg wegen offensichtlicher Mängel im Bebauungsplan insbesondere im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung gestoppt.
Die CDU-Fraktion hat deshalb für die kommende Ratssitzung eine Anfrage zum Bebauungsplan „August-Jung-Weg/östl. Hosfelds Katernberg“ gestellt, um in Erfahrung zu bringen, welche Ursachen denen vom Gericht als offensichtliche Mängel bezeichneten Fehlern zugrunde liegen und wie solche Fehler in Zukunft vermieden werden können.
Fraktionsvorsitzender Ludger Kineke erläutert den Hintergrund der Anfrage: „Bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Verwaltung in einer Tischvorlage kurz zu den aktuellen Ereignissen und zum weiteren Verfahren Stellung genommen. Uns interessieren jedoch auch die Ursachen für solche Fehler. Dabei geht es uns nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, ein Bewusstsein für Fehlerkultur zu schaffen. Vielleicht hilft es, an der ein oder anderen Stelle genauer hinzuschauen oder die internen Abläufe und die Kommunikation untereinander so zu optimieren, dass solche Fehler in Bebauungsplanverfahren nicht mehr passieren. Denn niemandem ist damit geholfen, wenn Politik Bebauungspläne beschließt, die am Ende nicht rechtssicher sind und von Gerichten wegen offensichtlicher Mängel kassiert werden. Wir sind gespannt auf den Bericht der Verwaltung.“
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