Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg lehnt Forensikpläne erwartungsgemäß ab

BI Keine Forensik auf Lichtscheid hätte sich einen differenzierteren Umgang gewünscht – Keine Auswirkung auf das Verfahren

Wuppertal, 18.2.2016 – Die Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg hat auf ihrer heutigen Sitzung die Aufstellungsbeschlüsse für das Bauplanverfahren zum Bau einer Forensik an der Kleinen Höhe erwartungsgemäß abgelehnt. Nur die FDP stimmte dafür. Die BV setzt damit ihre Tradition der Ablehnung jeder Bebauung der Kleinen Höhe fort. Nach Ansicht der BI Keine Forensik auf Lichtscheid berücksichtigt sie dabei die Besonderheiten der Pläne nicht in ausreichendem Maße. Der Beschluss auf der Basis früherer Planungen wird der Sachlage nicht gerecht.

Die BV geht davon aus, dass eine Bebauung die Kleine Höhe zerstört und Umweltschäden nach sich zieht. Sie stützt sich dabei auf Argumente aus früheren Verfahren, die den Bau eines großen Gewerbegebietes mit über zwanzig Hektar versiegelter Fläche vorsahen. Aktuell geht es aber um die Errichtung von nur sieben Häusern und eine versiegelte Fläche von nur zwei Hektar. Die Umweltauswirkungen sind noch nicht einmal untersucht.

„Schon aufgrund der sehr geringen Größe der Forensik muss man von deutlich geringeren Umweltauswirkungen als bei früheren Plänen zum Gewerbegebiet ausgehen.“, stellt Georg Weber von der Bürgerinitiative Keine Forensik auf Lichtscheid fest.

In der Vergangenheit hatte die Bezirksvertretung der Errichtung einer Windkraftanlage trotz des Vorkommens von Rotmilan und Schwarzstorch zugestimmt. Bedingung war damals, dass eine weitere Bebauung ausgeschlossen und die Bevölkerung an der weiteren Planung beteiligt wird (Beschluss vom 11.9.2014). Ein solcher kluger Beschluss wäre auch dieses Mal sinnvoll gewesen.

„Wir gehen davon aus, dass die Forensik mit einem Gewerbegebiet unverträglich ist. Die Bezirksvertretung vergibt daher hier die Chance, das Gewerbegebiet endgültig vom Tisch zu bekommen. Würde die Forensik nicht gebaut, bliebe die Kleine Höhe Reservefläche für ein Gewerbegebiet. Der Beschluss trägt daher nicht wirklich zum Landschaftsschutz des Gebietes bei.“, führt Weber aus.

Zur Planung der Forensik an der Kleinen Höhe besteht derzeit keine Alternative. Ein drittes alternatives Gelände wäre die Voraussetzung dafür. Die Stadt hat für die Forensik aber keine alternativen Flächen zur Verfügung. Der Stadtrat bzw. der Ausschuss für Stadtentwicklung können der Empfehlung der Bezirksvertretung daher gar nicht folgen, da der Ratsbeschluss zur Ablehnung Lichtscheids als Forensik-Standort höher einzustufen ist. Ein Zurückschieben der Forensik an die Müngstener Straße ist neben der Beschlusslage des Rates auch deshalb keine Option, weil das unter anderem die Stadtentwicklung konterkariert. Daneben sprechen zum Beispiel auch die einmalige Nähe der Wohnbebauung und die Verteilungsgerechtigkeit gegen eine Forensik auf Lichtscheid.

Ministerin Steffens hatte auf dem Infoabend in Velbert am 17.2.16 noch einmal erläutert, dass die Kleine Höhe erste Wahl ist, sobald die Stadt hier Baurecht schafft. Für diesen Fall hat die Ministerin zugesagt, das Verfahren an der Müngstener Straße einzustellen.

Forensik

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Kommentare

  1. Bürger sagt:

    Hier zeigt sich wieder einmal der unvoreingenommene „Journalismus“ auf njuuz.de.

    Eine Bebauung der Kleinen Höhe wird wieder einmal von interessierten Kreisen (Lichtscheider?!) als „alternativlos“ dargestellt.

    Wo ist die Notwendigkeit in Wuppertal eine Forensik zu erbauen? Min. Steffens hat sicherlich recht, dass im _Landgerichtsbezirk_ Wuppertal eine Forensik zur wohnortnahen Therapierung erforderlich ist. Aber: Der LG-Bezirk Wuppertal besteht nicht nur aus Wuppertal. Wuppertal hat mit den JVAen in Vohwinkel und Ronsdorf im Prinzip jetzt erfüllt. Wo ist der Beitrag von anderen Kommunen? Solingen? Velbert? Heiligenhaus? Wülfrath? Haan? Erkrath? Sonst nur die JVA in Remscheid…

    Es wäre Verteilungsgerechtigkeit, wenn jetzt mal eine der anderen Kommunen dran wäre…

    Ansonsten könnten wir in Wuppertal ja wirklich mal von dem Recht aus der Gemeindeordnung Gebrauch machen und auf den Ortseingangsschildern werben: „Knaststadt Wuppertal“…

    Mit freundlichen Grüßen
    Ein Bürger

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