29.08.2015Harald Thomé / Tacheles e.V.
Bündnis gegen Nazis verklagt Polizei wegen illegaler Filmerei
Pressemitteilung v. 29.08.2015 für das Wuppertaler „Bündnis gegen Nazis“
Das Wuppertaler „Bündnis gegen Nazis“ verklagt die Polizei wegen illegaler Videoaufnahmen bei einer antifaschistischer Demonstration am 18.Oktober 2014 in Wuppertal. Anlass war eine Bündnisdemonstration gegen einen Aufmarsch der neonazistischen Kleinstpartei „Die Rechte“ am Berliner Platz in Wuppertaler Oberbarmen. Ohne Grund und Anlass wurde die Demonstration von der Polizei mit Videokameras gefilmt.
Am 18. Oktober 2014 marschierten bei besten Wetter und mit guter Laune, begleitet von einer Trommler-gruppe, ca. 400 antifaschistische DemonstrantInnen vom Wupperfelder Markt zum Versammlungsort der neonazistischen Kleinstpartei „Die Rechte“ am Berliner Platz. Dort wurden die antifaschistischen Demon-strantInnen mittelbar von einem Polizeifahrzeug des Beweis- und Dokumentationstrupps mit einer Videokamera die auf einer zur Hälfte ausgefahrenen Mast thronte empfangen. Mit dieser wurden die vorbei-ziehenden Demonstranten systematisch abgefilmt. Diese Videoaufnahmen wurden ohne Grund und Anlass durchgeführt. Jede Demonstrantin, jeder Demonstrant konnte deutlich erkennen, dass von der Polizei gefilmt wurde.
Als Reaktion auf die unzulässige Filmerei der Polizei haben sich vereinzelt Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermummt. Diese Vermummung wurde von der Polizei später als Anlass genommen gegen diese DemonstrationsteilnehmerInnen vorzugehen. An einer Stelle wurde die Demonstration von einem Festnahmetrupp der Polizei unter Schlagstockeinsatz angegriffen, um Personen wegen Vermummung festzunehmen. Videoaufnahmen von antifaschistischen Demonstrationen sind in Wuppertal üblich, Strafverfahren wegen Vermummung auch.
In der Rechtsprechung, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, wird immer wieder klargestellt, dass nicht ohne gesetzliche Grundlage gefilmt werden darf. Diese existiert nur in akuten Gefahrensituationen bzw. zur Beweis-sicherung bei Straftaten oder anderer akuten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung. In anderen Fällen darf nicht gefilmt werden (OVG NRW vom 23.11.2010 – Aktenzeichen 5 A 2288/09). Die Gerichte gehen davon aus, dass eine polizeiliche Videoaufnahme eine abschreckende Wirkung hat, dass damit die sog. „innere“ Versammlungsfreiheit von Teilnehmern in unzulässiger Weise eingeschränkt wird und damit Menschen von der Teilnahme an Demonstrationen abgehalten werden.
Es gibt in den letzten Jahren immer wieder illegale Filmerei der Wuppertaler Polizei. Die dadurch bedingt auftretende Vermummung wird hinterher zum Anlass genommen, das Filmen nachträglich zu rechtfertigen. Das Bündnis wirft der Wuppertaler Polizei dahingehend systematischen Rechtsbruch vor und hält das verdachtslose Filmen für illegal und bewertet dies als eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.
Um diesen Sachverhalt zu klären wurde vom Anmelder der damaligen Demonstration mit Datum vom 27. Juli 2015 (Aktz.: 18 K 5227/15) nunmehr eine Feststellungsklage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingelegt.
Das Bündnis erwartet mit Blick auf zukünftige Versammlungen, so auch am 5.September in Wuppertal Heckinghausen, dass die illegale Filmerei unverzüglich eingestellt wird.
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Warum werden denn eigentlich die antifaschistischen Demonstrant/innen gefilmt – die unsere Demokratie erhalten wollen – und nicht die rechtsradikalen und ausländerfeindlichen Personen, die das eigentliche Problem darstellen? Warum werden die Bundestagsabgeordneten der Linken vom Verfassungsschutz beschattet, sogenannte V-Männer aber werden (wahrscheinlich nicht nur in Thüringen) finanziell unterstützt und können weitestgehend frei in der rechten Szene aktiv sein?
IN WAS FÜR EINEM LAND LEBEN WIR DENN EIGENTLICH, WO POLIZEI UND STAAT IMMER NOCH MEHR ANGST VOR DEN LINKEN KRÄFTEN HABEN, ALS VOR LINKEN !?