Bürgerverein Hochbarmen gegen Bebauung an der Marpe
Einstimmig hat die Mitgliederversammlung des Bürgervereins Hochbarmen e.V. beschlossen, dass der Verein sich auch für die Zukunft gegen eine Erschließung neuer Flächen zur Bebauung im Gebiet Adolf-Vorwerk-Straße, Marpe, Scharpenacken ausspricht. Der Bürgerverein Hochbarmen unterstützt die Beschlusslage des Stadtrates von 2019, die im Lichte der aktuellen Entwicklung erneuert und bekräftigt werden sollte und hat daher mit den demokratischen Ratsfraktionen diesbezüglich Kontakt aufgenommen.
Das Gebiet Scharpenacken ist ein zentral wichtiges Naherholungsgebiet, das zwar nicht zum Vereinsgebiet gehört, aber eine hohe Bedeutung für die Menschen im Vereinsgebiet hat. Gerade für ältere oder in der Mobilität eingeschränkte Menschen ist die Möglichkeit, entlang der Vorwerkstraße unter Genuss der Natur und des Weitblicks ohne Steigungen gehen zu können, extrem wichtig. Der Bürgerverein unterhält hier daher mehrere Bänke.
Das Gebiet wird neben der Naherholung landwirtschaftlich genutzt. Auch diese extensive Nutzung durch die Schafbeweidung darf nicht eingeschränkt werden. Zudem ist es ein wichtiger Naturraum.
Der Presse ist zu entnehmen, dass ein Investor für eine Wohnbebauung an der Marpe wirbt. Die Stadtverwaltung, namentlich Herr Oberbürgermeister Schneidewind, lehnt dies im Namen der Stadt in der Presse ab. Dieses begrüßt der Bürgerverein.
Im September 2019 hat der Stadtrat im Zusammenhang mit der Aufstellung des Regionalplans gegen die Einstufung der Flächen als Wohnbaupotenzialflächen gestimmt (vgl. Anlage 4 zur Drs. Nr. VO/0714/19). Hier heißt es: „Der Rat der Stadt lehnt die Entscheidung der BR ab, im Bereich der Adolf-Vorwerk-Straße ASB im RPD darzustellen. Eine weitere Versiegelung und Überbauung von Natur und Landschaft Richtung Murmelbach/Scharpenacken werden aufgrund der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen abgelehnt.“
Die Bezirksregierung folgte der Stellungnahme der Stadt allerdings nicht (vgl. Anlage 1 zur VO/1011/19): „Die Fläche Adolf-Vorwerk-Straße wird aufgrund ihrer Eignung als zusätzlicher ASB im RPD dargestellt.“
Zum Ersten ist damit die Bebauung rechtlich grundsätzlich möglich. Zum Zweiten hat wohl ein Eigentümerwechsel stattgefunden und der neue Eigentümer will das Gelände offenbar gewinnbringend vermarkten, zum Dritten ist der der Ratsbeschluss einige Jahre alt und vor der letzten Kommunalwahl gefasst worden.
„Insgesamt haben wir eine neue, akute Situation was die Bebauung der Flächen an der Adolf-Vorwerk-Straße angeht.“, stellt Georg Weber vom Bürgerverein Hochbarmen fest. „Es ist darum sinnvoll, den Bebauungsplänen jetzt entgegenzutreten. Der Stadtrat sollte seinen Beschluss von 2019 aktualisieren und bekräftigen, um den Vorstellungen des Investors schnell einen Riegel vorzuschieben. Es muss klar sein, dass hier kein Baurecht geschaffen wird.“
Der Bürgerverein wird das Thema weiterverfolgen und hat in der Frage bereits Kontakt mit den demokratischen Fraktionen des Stadtrates aufgenommen und wartet jetzt die Antworten ab. „Die ersten Antworten sind in unserem Sinne positiv ausgefallen. Es sind aber noch nicht alle Antworten eingetroffen.“, so Weber weiter.
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Ob der Stadtrat oder die Bezirksregierung in dieser Sache das letzte Wort hat, wird in irgendeinem Regelwerk stehen. (Wenn die Abkürzung „RPD“ für „Regionalplan Düsseldorf“ steht, tippe ich eher auf die Bezirksregierung.)
Ich höre aber zum ersten Mal davon, dass es hilft, einen Ratsbeschluss alle paar Jahre zu „bekräftigen“, um seine Gültigkeit zu erhalten.