BUGA-Planung: So unscharf wie das präsentierte Faksimile

Diese Woche liegt eine „Konkretisierung“ der BUGA-Planung vor – allerdings nur im Faksimile.

Original-Textausschnitt aus Seite 6.

Zur angemeldeten Bundesgartenschau 2031 präsentiert die Verwaltung diese Woche den politischen Gremien eine „Konkretisierung“. [1] Diese wurde als Faksimile in drei Teilen im Ratsinformationssystem eingestellt – unscharfe Karten, verschwommener Text, und nicht durchsuchbar, wie in Zeiten des Telefaxes. Vergleiche Ausschnitte oben und unten.

Immerhin liegt der zugehörige Bericht als Textdatei vor und gibt sich schon konkreter. [1] Auf Seite 11 zu VO/1262/24 steht zu den veranschlagten Kosten: „[Es] ergibt sich eine Gesamtsumme von rund 128.800.000,00 €.“ – Das sind 128,8 Millionen Euro. Die Kosten für die Schlüsselprojekte – also das, was nach der BUGA den Wuppertaler längerfristig erhalten bleiben soll – sind „nicht enthalten“: Das sind „die Seilbahn, den Radwegering und den städtischen Grunderwerb.“ Und schließlich sollen die Zoosäle ja auch bitte von privat renoviert werden, nachdem die Stadt das Gebäude seit mindestens 20 Jahren vergammeln läßt und dieses schon 2008 als Ausweichplatz für das Fuhlrott-Museum im Gespräch war. Dessen Sammlung ist – weil „kein Geld“ da war – bekanntermaßen in alle Winde zerstreut.

Die Hängebrücke soll laut „Konkretisierung“ für Fuß-, Rad und Rollstuhlverkehr gebaut werden, während die Bebauungsplan nur von einer „Fußgängerhängebrücke“ spricht. [6] Letzteres ist aber realistischer, da alleine der Radweg aufgrund der Schwingungen der Brücke mindestens vier oder fünf Meter breit sein müßte. Wenn Radfahrer absteigen und ihren Drahtesel schieben müssen, sind es Fußgänger und keine Radfahrer mehr.

Autonome Busse: wie die KI das Schlangenöl mit Allheilfaktor

Richtig abgehoben ist das Mobilitäts„konzept“: zwischen den „Kernarealen“ Zoo und Tesche sollen „autonom fahrende Shuttle-Busse zum Einsatz“ kommen (Bericht, Seite 8). Das Transportproblem A→B soll offenbar durch Darüberrieseln von ein wenig Hightech etwas weniger umweltbelastend wirken und stattdessen das blaue Umweltintelligenzsiegel bekommen.

Seit einem Vierteljahrhundert versucht der Mensch, dem Auto das autonome Fahren beizubringen. [2] Gemessen an den großklotzigen Versprechungen der Anbieter entpuppt sich das autonome Fahren genau wie die „Künstliche Intelligenz“ als Marketing-Stunt. Computer besitzen keine Intelligenz. Sie werden lediglich mit einer riesigen Anzahl von Praxisfällen programmiert (Fachbegriff: LLM). [3] Diese umfassen aber nie das gesamte Spektrum, das in der Praxis vorkommt. Daher bleiben die „intelligenten“ Fahrzeuge so oft – sicherheitshalber – stehen und blockieren den Verkehr.

In Monheim fährt (fuhr?) ein Minibus mit maximal 11 Passagieren eine Strecke mit vier Haltestellen mit „bis zu“ 20 km/h. Eine Aufsichtsperson ist immer dabei. Denn: „In Deutschland dürfen autonome Busse nämlich nicht alleine fahren.“ [4]

Wien hat 2021 die autonomen Busse verbannt: Die E-Busse können nur auf einem engen geographischen Gebiet eingesetzt werden, für das sie trainiert wurden. Bei starkem Wind, leichtem Schneefall, Starkregen oder Nebel müssen die E-Busse manuell gesteuert werden. Ein Gänseblümchen im Straßenbelag überforderte die Künstliche Intelligenz der autonomen Fahrzeuge, so dass diese beständig an dieser Stelle stoppten. [5]

Die selbstfahrenden Taxis von Google (Waymo) in San Francisco haben ganz ähnliche Probleme: [7] Sie bleiben mitten auf Kreuzungen stehen, fahren Umwege, beenden Fahrten in Parallelstraßen und hupen sich nachts auf dem Betriebsparkplatz gegenseitig an.

Eher baut man eine neue autonomautofreundliche Stadt um die autonomen Autos drumherum, als autonom fahrende Autos an vorhandene Straßen anzupassen. Da kann man wohl leichter einer Kuh das Tauchen beibringen.

Original-Textausschnitt aus Seite 17.

Anmerkungen, Hinweise und Verweise:

Versuchen Sie der KI einmal die korrekte Antwort zu entlocken, welcher Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung Fahrzeugen das Parken auf Gehwegen untersagt. Wetten, die Antwort ist § 12? – Diese Antwort ist falsch. Richtig ist § 2 Absatz 1 Satz 1 StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen.“ Dies schließt die Benutzung der Gehwege als „Sonderweg für Fußgänger“ durch Fahrzeuge aus.

Nur eins kann KI: Den Ausbau der Atomkraftwerke vorantreiben, vgl.
https://www.deutschlandfunk.de/atomkraft-akw-ki-energie-100.html

[1] Konkretisierung der Machbarkeitsstudie für die Bundesgartenschau 2031 in Wuppertal, VO/1262/24,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=32532

[2] Autonomes Fahren: Woran es bei selbstfahrenden Autos (noch) hakt, Heise,
https://www.heise.de/-9634367

[3] Wikipedia: Large Language Model,
https://de.wikipedia.org/wiki/Large_Language_Model

[4] Autonom fahrende Busse.
https://www.monheim-entdecken.de/ls/sehenswuerdigkeiten/autonome-busse/

[5] Heise vom 1. Juli 2021: „Autonomer Bus bewährt sich in Wien nicht“,
https://www.heise.de/-6124642

[6] Bebauungsplan 1294 – BUGA 2 / Hängebrücke, Aufstellungsbeschluss, VO/0460/24,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=31647

[7] Verschiedene Heise-Meldungen:
26.01.24: Stop and Go: Die Hürden für autonome Autos von Cruise, Waymo und Co.,
https://www.heise.de/-9608707
25.05.24: Selbstfahrende Autos: US-Verkehrsbehörde weitet Waymo-Untersuchung aus,
https://www.heise.de/-9732036
14.08.24: Waymo-Taxen: Softwareupdate soll nächtliches Hupkonzert beenden,
https://www.heise.de/-9834904

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Kommentare

  1. Jürgen Möller sagt:

    Lieber Herr Bernhardt,
    danke für Ihre erhellenden Ausführungen.

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