BUND-Bürger*in-Antrag: Naturschutz am Bsp. NSG Burgholz

(Auch) Im Naturschutzgebieten/NSG geht es um friedliches Miteinander und unsere Lebensgrundlagen. Auch hier bedarf es einer Zeitenwende, denn leider ist dies nicht selbstverständlich und wie nachstehend geschildert längst auch in anderen NSG Wuppertals/Region zu beobachten.

Klartext ©Foto Quelle: privat bpe

 

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Medieninformation der BUND Kreisgruppe Wuppertal 

Bürger*in-Anregung/-Antrag zum Schutz der Natur – am Bsp. NSG Burgholz

Nachdem im Vorfeld trotz diverser Gespräche und Ortstermine leider keine zufriedenstellenden Lösungen aufgezeigt werden konnten, fordert die BUND Kreisgruppe Wuppertal nun mit der eingereichten Bürger*in-Anregung nach § 24 der NRW-Gemeindeordnung Abhilfe. Zahlreiche – auch prominente – Wuppertaler*innen haben dieses Anliegen mitunterzeichnet:

Zum Schutz und zur Verhinderung der illegalen Nutzung z.B. im Naturschutzgebiet Burgholz durch sog. Downhill-Mountainbikes sollen baldmöglich regelmäßige ordnungsrechtliche Kontrollen durchgeführt und bestmöglich evaluiert werden. Über die Ergebnisse ist öffentlich zu berichten.

Die Wälder in Wuppertal und insbesondere das Naturschutzgebiet Burgholz werden seit Jahren durch sog. Downhill-Mountain-Bikende genutzt, die abseits der befestigten Wege durch die Waldbestände fahren. Dabei wird sowohl gegen das Bundes- und Landesforstgesetz als auch gegen das Naturschutzgesetz sowie die für das NSG Burgholz festgelegten Bestimmungen verstoßen.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Wuppertal und weitere Behörden sehen sich nach eigener Aussage nicht in der Lage, die bestehenden Gesetze wirksam durchzusetzen.

Mit der Bürger*in-Anregung soll ein Beschluss der zuständigen Ratsgremien erwirkt werden, dass verwaltungsseitig interdisziplinär Abhilfe geschaffen wird, z.B. der Kommunale Ordnungsdienst und weitere Behörden im Naturschutzgebiet Kontrollen durchführen und Ordnungsstrafen aussprechen. Mittelfristig wären auch dazu qualifizierte Ranger ebenso denkbar wie generelle Sensibilisierung und Qualifizierung der stadtweiten Naturschutzwacht.
 

ANHANG:

„Bürger*in-Anregung/Antrag nach § 24 GO NRW –  Schutz des NSG Burgholz

Zum Schutz und zur Verhinderung der illegalen Nutzung des Naturschutzgebietes Burgholz durch Mountainbiker/innen werden regelmäßige ordnungsrechtliche Kontrollen durchgeführt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schneidewind,
sehr geehrte Stadtverordnete im Rat der Stadt Wuppertal,

auf Initiative und unter Federführung der BUND-Kreisgruppe Wuppertal
richten wir Bürgerinnen und Bürger folgenden Antrag an Sie:

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der 3 nachfolgenden Punkte beauftragt:

  1. Zum Schutz und zur Verhinderung der illegalen Nutzung des Naturschutzgebietes Burgholz durch Mountainbiker/innen auf nicht ausgewiesenen Waldwegen wird der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt (KOD) jeden Monat an einem Wochenend- oder Feiertag jeweils für 4 Std. vor Ort eingesetzt. Er führt regelmäßig, beginnend ab dem 1.7.2022 die notwendigen ordnungsrechtlichen Kontrollen durch. Der KOD wird dabei vorbereitet und fachlich unterstützt durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt (UNB).
  2. Das Forstamt der Stadt im Ressort 103 ergreift auf den städtischen Flächen ebenfalls Maßnahmen zur Verhinderung der o.a. illegalen Nutzung wie z.B. durch das Errichten von natürlichen Barrikaden an oft genutzten Zugängen (durch Baumstämme o.ä.). Auch ist dieses bestrebt, im Rahmen des fachlichen Austausches die Landesforstbehörden (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft) und die privaten Waldbesitzer*innen (Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal) für eine entsprechende Unterstützung zu gewinnen.
  3. Dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, dem Umweltausschuss sowie dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist über die Umsetzung und die Ergebnisse jährlich im 1. oder 2. Quartal zu berichten.

Begründung

Die Wälder auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal werden zunehmend von Mountainbikern in Anspruch genommen, um der Freizeitbeschäftigung des Downhillfahrens nachzugehen. Dabei werden nur in geringem Maße vorhandene Waldwege genutzt. Die Attraktivität des Mountainbikings besteht vielmehr darin, abseits der Wege auf sogenannten Trails quer durch die Waldbestände zu fahren. Dieses Verhalten führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ökosystems Wald. Insbesondere ist davon auch das Naturschutzgebiet Burgholz betroffen.

Gesetzliche Bestimmungen

Nach Bundes- und Landesforstgesetz NRW (LFoG) ist das Radfahren im Wald grundsätzlich nur auf Straßen und festen Wegen gestattet (LFoG, § 2, Abs. 2). Nach § 3 LFoG ist das Radfahren jedoch abseits der Wege verboten. Im § 2, Abs. 3 des LFoG heißt es:

„Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.“

Allein diese Bestimmungen aus dem Forstgesetz untersagen grundsätzlich das Mountainbiking im Wald abseits der befestigten Wege. Im Naturschutzgebiet Burgholz greift zusätzlich das Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG. Dort steht in § 23, Abs. 2: „Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.“ Nähere Bestimmungen findet man dazu in der entsprechenden Naturschutzverordnung, die Bestandteil des Landschaftsplanes Wuppertal-West ist. Dort steht in den Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete unter Punkt 19: „Verboten ist insbesonderedas Betreten und Befahren von Flächen außerhalb der befestigten Wege.

An allen Waldwegen stehen entsprechende Hinweisschilder, die klar regeln, was im NSG erlaubt und verboten ist. Trotz dieser klaren Bestimmungen ist festzustellen, dass sich daran weder die Mountainbiker halten, noch die zuständigen Ordnungsbehörden (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, untere Naturschutzbehörde und das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal) willens sind, diese Festlegungen durchzusetzen. Auf einschlägigen Internetseiten der Mountainbiker-Szene ist zu lesen, dass die von diesen illegal angelegten Trails offensichtlich von den Ordnungsbehörden geduldet würden. Zum Teil wird sich in diesen Foren auch über die Ordnungsbehörden dahingehend lustig gemacht, dass diese ohnehin keine Chance hätten, die Mountainbiker zu erwischen. In verschiedenen Gesprächen mit Vertreter*innen der Ordnungsbehörden war auch entsprechend herauszuhören, dass man dem illegalen Treiben der Mountainbiker machtlos gegenüberstehe.

Auf EU-Ebene fordert die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) zur Erhaltung natürlicher
Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Dies ist mit der Ausweisung des Burgholzes zwar formell auf etwa 500 ha
geschehen. Aufgrund des Verhaltens der Ordnungsbehörden entsteht allerdings der Eindruck, dass hier über 500 ha an die EU gemeldet wurden, um – salopp gesagt – „Fläche zu machen“. Die Konsequenz aus dieser Ausweisung möchte man allerdings nicht tragen.

Wir Menschen erholen uns gerne in der Natur und Landschaft. Dort, wo die Naturräume mit ihrer vielgestaltigen Fauna und Flora stark genutzt werden und diese sich nicht ausreichend erholen können, bedarf es eines besonderen Schutzes. Ein seit Jahren zunehmendes Problem stellen Mountainbiker/innen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten dar. Das Verhalten dieser Personen führt zur Beeinträchtigung der Waldböden (Erosion), der Bäume, der Bodenflora sowie der im Wald lebenden Tiere und gefährdet zudem erholungssuchende Menschen, da die illegalen Trails immer wieder Waldwege kreuzen.

Am 14. September 2021 hat zu dieser Thematik am Waldpädagogischen Zentrum Burgholz ein Runder Tisch stattgefunden, bei dem die verschiedensten Interessenvertreter anwesend waren. In der Anlage ist das von Herrn Mücher von der Unteren Naturschutzbehörde verfasste Protokoll der Sitzung beigefügt, das am 5. Oktober von Frau Dr. Friedrich verschickt worden ist. Diesem Protokoll sind die beteiligen Personen zu entnehmen. Wir haben Verständnis dafür, dass bei einer mehrstündigen Sitzung mit so vielen Personen nicht alles ins Protokoll aufgenommen werden kann, was dort gesagt worden ist. Deshalb möchten wir auf einige Punkte besonders hinweisen.

Auch wenn von verschiedener Seite (u.a. von Herrn Schütte vom Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Herrn Jung als Vertreter des sauerländischen Gebirgsverein, Herrn Rabe von der städtischen Forstabteilung) ausdrücklich gesagt worden ist, dass das Radfahren kreuz und quer durch die Waldbestände und insbesondere in einem NSG ein untragbarer Zustand ist, wurde mehrfach geäußert, dass die zuständigen Behörden nicht in der Lage seien, gegen diese Ordnungswidrigkeiten vorzugehen. Auf Nachfrage von Herrn Trapp an Frau Dr. Friedrich meinte diese, dass die UNB für diese Kontrollen nicht zuständig sei. Herr Schütte sagte, dass dem Forstamt das nötige Personal für Kontrollen fehle.

Ein von Herrn Bröcker (als Vertreter der Privatwaldes) angesprochener Punkt ist im Protokoll leider nicht so deutlich herausgestellt worden. Er sprach davon, dass das allgemeine Betretungsrecht im Wald dazu führt, dass der Wald bei vielen Menschen und insbesondere in der MTB-Szene als rechtsfreier Raum wahrgenommen wird, in dem man machen kann, was man will. Indem sowohl die Untere Naturschutzbehörde wie auch das Regionalforstamt hier nicht ordnungsrechtlich eingreifen und keinerlei Druck erzeugten, wird von dieser Seite zusätzlich suggeriert, dass man ohne Probleme straffrei kreuz und quer durch dem Wald fahren kann. Und auch dieser Punkt fehlt im Protokoll, dass beide genannten Behörden bedauern, dass sie nicht das Personal hätten, nachhaltig gegen das illegale Radfahren im Wald vorzugehen. Das kann man als Bankrotterklärung des Staates gegenüber illegalem Verhalten der Radfahrer*innen betrachten. Wenn man hier wirklich ernsthaft vorgehen wollte, wäre das sicher möglich. Für jede Demonstration, für Fußballspiele, Großveranstaltungen oder für die in der Vergangenheit mehrfach praktizierten Geschwindigkeitskontrolltage werden Ordnungskräfte zusammengezogen, um ein deutliches Zeichen zu setzen. Es ist schon klar, dass man ein so unübersichtliches Gelände wie einen Wald weder täglich noch umfassend kontrollieren kann. Es ist auch klar, dass sich das Auftauchen von Ordnungskräften in der gut vernetzten Szene schnell herumspricht. Dennoch sind regelmäßige Kontrollen, Aufklärungsarbeit und vor allem das Aussprechen von Ordnungsstrafen unerlässlich, um dem illegalen Verhalten der Biker zum Schutz des Waldes Einhalt zu gebieten. 

Im Resümee des Protokolls sucht man leider vergebens nach Hinweisen, wie die Untere Naturschutzbehörde dem illegalen Treiben der MTB-Szene ordnungsrechtlich begegnen will.

Allerdings wird in Aussicht gestellt, in Wuppertal eine Enduro-Runde auszuweisen, um den illegalen Radverkehr in den Wäldern (genauer gesagt in den Waldbeständen) und in Naturschutzgebieten zu kanalisieren. Dazu wäre eine Planung erforderlich, bei der auch die MTB-Fahrer, andere Nutzergruppen und der Naturschutzbeirat einbezogen werden sollen.

Tatsache ist, dass solche Angebote wie im Kothener Wald, in Form der Dirtbike-Strecke im Osterholz und des Klingentrails in Solingen bereits bestehen. Das illegale Fahren im Burgholz und in anderen Wäldern Wuppertals geht aber dennoch weiter. So ist zu vermuten, dass auch die Anlage einer Enduro-Runde in Wuppertal keine Lösung sein würde.

Um noch einmal auf das Naturschutzgebiet Burgholz zurück zu kommen, soll die Frage gestellt werden: Was bleibt denn von dem Naturschutzgedanken für dieses Gebiet, wenn das Befahren der Waldflächen hingenommen wird? Das Revier wird weiter forstlich bewirtschaftet, das ohnehin dichte Wegenetz wird von Spaziergänger*innen – auch mit Hunden – stark frequentiert und ist von Wohnbebauung sowie Straßen ohne Pufferzonen eng umgeben. Die beiden einzigen Flächen, auf denen sich die Natur relativ ungestört entwickeln kann, sind die beiden Naturwaldzellen, wobei auch dort Trampelpfade zu finden sind.

Die BUND-Kreisgruppe Wuppertal und die nachfolgend unterzeichnenden Personen sowie Initiativen fordern deshalb nachdrücklich, dass die im Forst- und Naturschutzrecht geregelten Betretungsbestimmungen durchgesetzt werden, damit der Wald in all seinen Funktionen für die Natur und die Menschen erhalten bleibt. Da das Mountainbiken gerade im NSG Burgholz ein großes Problem darstellt und die Natur dort immer größeren Schaden erleidet, fokussieren wir uns mit diesem Antrag vorerst auf das NSG Burgholz, auch wenn das Mountainbiken viele weitere Wälder und Landschaften in Wuppertal beeinträchtigt.

Auch gilt es, über eine gewisse Zeit Erfahrungen mit praktischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu sammeln und dies dann auch regelmäßig zu evaluieren.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die BUND-Kreisgruppe Wuppertal innerhalb des letzten Jahres in dieser Sache schon mehrfach aktiv gewesen ist und sowohl mit der UNB, dem zuständigen Regionalforstamt und mit der Oberen Naturschutzbehörde beim RP Düsseldorf korrespondiert hat. Dabei haben wir von allen Seiten leider nur Tatenlosigkeit und Abschieben von Verantwortung erlebt.

So bitten wir nun Sie, sich der Sache anzunehmen. 

Quelle/ViSdP: BUND-Kreisgruppe Wuppertal
Kontakt: eMail: bund.wuppertal@bund.net

 

 

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Kommentare

  1. Jonathan Fishman sagt:

    Liebe Mitglieder der BUND Kreisgruppe Wuppertal, bitte beschäftigen Sie sich vor Antragstellung mit der Thematik. Verschiedene Studien zu dem Thema widerlegen die von Ihnen aufgestellten Thesen. Der Wald ist für alle da, auch wenn das besonders der Jägerschaft und anreisenden Wanderern nicht gefällt. Bitte beschäftigen Sie sich mit aktuellen Studien zu dem Thema beispielsweise hier:
    https://www.google.com/amp/s/wildrecreation.com/2019/05/05/ist-mountainbiken-umweltschaedlicher-als-wandern/amp/
    Wie ein gelungenes Miteinander im Wald aussehen kann zeigen Beispiele in Koblenz, Hannover, dem Harz oder auch dem Saarland.

  2. Michael K. sagt:

    Gerade dem Kommentar von Thomas K zu den Hinterlassenschaften der Waldarbeiter kann ich mich nur anschließen.
    Anscheinend gelten die NSG-Regeln für diese nicht.
    Ebenso wird das „geerntete“ Holz rücksichtslos aus dem Wald entfernt, gesunde Bäume am Wegesrand erheblich beschädigt.
    Würde ich mit einem Messer nur ein kleines Herz in die Rinde ritzen, hätte ich schlimmstenfalls eine Anzeige am Hals, genauso, wenn ich meinen Picknick-Müll zurücklassen würde…
    Hier ist den Unternehmen anscheinend jegliche Sensibilität abhanden gekommen.

    Ich kann nur empfehlen sich die Namen der Unternehmen während der Arbeiten zu merken und im Nachgang bei den oben beschriebenen Problemen Anzeige zu erstatten! Das werde ich jedenfalls zukünftig tun!

  3. Thomas K sagt:

    Ich bin etwas irritiert über die Darstellung und Forderungen aus dem Antrag. Als Hundebesitzer und Wanderer im Burgholz kann ich die Schilderungen, insbesondere im Vergleich zu den massiven forstwirtschaftlichen Maßnahmen, so nicht nachvollziehen. Die Kontakte mit Radfahrern dort sind in 99% der Fälle angenehm. Trampelpfade und Strecken für Radfahrer sind zweifelsohne reichlich vorhanden. Allerdings würde es mir davor grauen, wenn nun alle Radler auch auf den im
    Wald wohlgemerkt asphaltierten Wegen runter unterwegs sind, die wir als Wanderer nutzen. Insbesondere durch die schnelleren E-Bikes, die nun auch schnell Berg auf fahren, wäre an ein entspanntes Spazierengehen nicht mehr zu denken.
    Hinsichtlich dieser potenziellen Bündelung und entstehenden Dichte und Frequenz des Verkehrs fänd ich es angenehmer, den Radlern die aktuellen Strecken zu genehmigen und dafür keine weiteren neuen Strecken etablieren zu lassen. So lässt sich Konfliktpotenzial wohl am besten vermeiden.
    Was mich massivst stört, sind dagegen Hinterlassenschaften der Waldarbeiter in Rodungsflächen, wie zB der leere Benzinkanister, kaputtes Werkzeug oder Lebensmittelverpackungen, die ich zuletzt nach den vielen Fällungen bemerkt habe.

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