25.11.2016Manfred Zöllmer, MdB
Bund entlastet Wuppertal mit 23,5 Millionen Euro pro Jahr
Die Verteilung der 5 Milliarden erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro). Als SPD-Fraktion hätten wir uns einen Verteilungsschlüssel gewünscht, der noch gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies ist aber leider am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine jährliche Entlastung von etwa 1,24 Milliarden Euro. Darin enthalten sind 217 Millionen Euro, die zunächst über die Umsatzsteuer an das Land NRW fließen, aber ungeschmälert über die so genannte Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze an die Kommunen weitergegeben werden. Dies hat die rot-grüne Landesregierung bereits im Juli dieses Jahres beschlossen.
Die übrigen Gelder fließen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die Kosten der Unterkunft direkt an die Kreise, Städte und Gemeinden. Für Wuppertal bedeutet das eine direkte Entlastung von über 23,5 Euro.
Mit dem heute verabschiedeten Gesetz haben wir außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen, sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge in Höhe von voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018. Zusammen mit der Erhöhung der sozialen Wohnungsbaumittel um je 500 Millionen Euro für 2017 und 2018 kommt die beachtliche Summe von knapp 20 Milliarden Euro zustande, die bis 2019 an Länder und Kommunen fließen.
Die Maßnahmen zeigen: Der Bund wird seiner Verantwortung sowohl im Bereich der Flüchtlingspolitik als auch bei der Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben gerecht. Die SPD ist und bleibt ein sehr verlässlicher Partner der Kommunen.
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