02.05.2013

Bund entlastet Wuppertal um viele Millionen Euro

Der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker freut sich über das Geld aus Berlin, das Wuppertal für die Kosten der Grundsicherung erhält. Die rot-grüne Landesregierung schafft erneut nur eine Umverteilung der Gelder innerhalb der kommunalen Familie.

SpieckerhellblauDer Bund wird die Kommunen bis zum Jahr 2016 um rund 20 Milliarden Euro entlasten. „Das ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, teilte jetzt der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker mit. Der Bund übernimmt die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die derzeit von den Kommunen getragen werden, in mehreren Schritten. Eine entsprechende Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches hatte der Bundestag Ende vergangenen Jahres verabschiedet.

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„Auch Wuppertal wurde 2012 durch die erhöhte Bundesbeteiligung massiv entlastet – im Vergleich zum Vorjahr gab es über sieben Millionen Euro mehr aus Berlin. Wenn in diesem Jahr die Beteiligung des Bundes auf 75 Prozent steigt, bedeutet dies, dass Wuppertal mindestens in Höhe von rund 17,4 Millionen bei den Sozialausgaben entlastet wird. Ab 2014 erfolgt die Kostenübernahme zu 100 Prozent. Dann werden die NRW-Kommunen um mehr als eine Milliarde Euro entlastet“, erklärte Spiecker.

„Während Rot-Grün nach einem neuen Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes wieder nur eine neue Umverteilung innerhalb der Kommunen plant, hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht und entlastet die Kommunen wirklich“, so der CDU-Landtagsabgeordnete. Mit der Übernahme der Grundsicherungskosten korrigiert die Regierung Merkel die Hartz-Gesetze der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die damit den Kommunen die Kosten für die Grundsicherung aufs Auge gedrückt hatte. Spiecker abschließend: „Damit leistet der Bund einen ganz entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen in Wuppertal!“

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Kommentare

  1. Wuppertalerin sagt:

    Es wäre schön, wenn davon auch eine bestimmte Gruppe profitieren könnte.

    Den über 25jährigen erwerbsunfähigen Behinderten, die im Haushalt der Eltern betreut werden, erhalten nämlich seit 1.4 2011 20% weniger Grundsicherung, anders als die über 25jährigen im SGB ll, ebenfalls im Haushalt der Eltern lebend.
    Klagen der Sozialverbände sind anhängig.
    Auf meine Frage bzgl. dieser Ungerechtigkeit, Ungleichbehandlung und Diskriminierung bekam ich vom BMAS die Antwort:“ Da wir die Kommunen im Bereich der Grundsicherung für Alte und Erwerbsunfähige erheblich entlasten, gehen wir davon aus, dass die Kommunen, wie bis März 2011 gehandhabt, diesen (wenigen) Betroffenen den vollen Regelsatz weiterhin gewähren“.
    Einige wenige Kommunen verfahren so, Wuppertal nicht.

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