04.12.2014Peter Hintze MdB
Bundestag beschließt mehr Geld für Wuppertal
Das Gesetz sieht zum einen eine Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer vor.
Der Anteil des Bundes an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (sog. KdU) in Wuppertal wird sich um ca. 4,1 Millionen Euro pro Jahr erhöhen. Die über einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erfolgende Entlastung beläuft sich für Wuppertal auf ca. 2,6 Mio. Euro pro Jahr. Insgesamt wird Wuppertal so um 6,7 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Außerdem hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen, das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro aufzustocken. Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht. Hiervon profitiert auch die Kinderbetreuung in Wuppertal.
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