Bundestag stärkt bürgerschaftliches Engagement

Der Deutsche Bundestag hat das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts" verabschiedet, mit dem zahlreiche Verbesserungen für Ehrenamtliche umgesetzt werden.

Manfred Todtenhausen MdB ©Manfred Todtenhausen

Das ehrenamtliche Engagement wird von mehr als 23 Millionen Freiwilligen in Deutschland getragen. Allein in Wuppertal engagieren sich mehr als 100.000 Menschen ehrenamtlich in Sportvereinen, Umweltverbänden, Selbsthilfegruppen, Kinder- und Jugendgruppen – um nur einige Bereiche zu nennen. Ohne diese Arbeit würde sich die Lebensqualität in der Stadt spürbar verändern. Daher verdient dieses Engagement nicht nur Dank und Anerkennung, sondern auch einen fairen und klaren Rechts- und Finanzrahmen. Die christlich-liberale Koalition hat deshalb das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts auf den Weg gebracht.

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Damit wurden unter anderem die steuerfreien Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen deutlich erhöht: Übungsleiter, beispielsweise Schulbetreuer oder Sporttrainer, können zukünftig bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Und auch andere Ehrenamtliche profitieren durch eine erhöhte Ehrenamtspauschale von 720 Euro, beispielsweise Hallen- oder Platzwarte in Vereinen.

Viele Ehrenamtliche bewegt zudem die Frage, inwieweit sie bei der Ausübung ihres Engagements für mögliche Fehler und Schäden einzustehen haben. Auch hier hat Schwarz-Gelb für eine deutliche Verbesserung gesorgt: Ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder und Mitglieder von Vereinsorganen haften in Zukunft nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

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Kommentare

  1. Ist man auch als engagierte Privatperson etwas besser gestellt also vorher? Das wäre mal ein großer Fortschritt, finde ich.

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