Bundestagswahl: Wichtig für den Gang ins Wahllokal

Das Wahlamt der Stadt rät allen, die Briefwahl beantragt, aber bis jetzt noch keine Unterlagen erhalten haben, sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt unter der Rufnummer 0202 / 563 7770 in Verbindung setzen.

Symbolfoto: (KI) C.Otte

Wahlberechtigte, für die Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, erhalten einen Sperrvermerk. Sie können dann nicht im Wahllokal wählen. Auch dann nicht, wenn die Briefwahlunterlagen gar nicht bei den Wahlberechtigten eingegangen sind. Deshalb hilft ein Anruf im Wahlamt, damit das Wahlrecht trotzdem ausgeübt werden kann. Dann wird der Sperrvermerk aufgehoben. Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass das nur bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr möglich ist.

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Weiterer Tipp des Wahlamtes: Wählerinnen und Wähler sollten mit einem Blick in die Wahlbenachrichtigung checken, in welchem Wahllokal sie wählen können. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat und sich nicht mehr an sein Wahllokal erinnert, kann beim Wahlamt unter der Rufnummer 0202 / 563 9009 nachfragen.

Quelle: Stadt Wuppertal

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Kommentare

  1. E. Ederer sagt:

    Falsch. Mit den erhaltenen Unterlagen für die Briefwahl (hier zählt der Wahlschein) kann ich im vorgesehenen Wahllokal wählen. Wo war die Redaktion bei dieser Falschmeldung?

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