CDU-Fraktion begrüßt das Kommunalschutz-Paket der NRW-Landesregierung

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CDU-Fraktion begrüßt das Kommunalschutz-Paket der NRW-Landesregierung

 

Unsere Stadt sieht sich angesichts der COVID-19-Pandemie mit kaum zu bewältigenden Herausforderungen konfrontiert: Den sich abzeichnenden Einbrüchen bei der Gewerbesteuer, Stundungen, direkten und indirekten Einnahme- und Ertragsausfällen in vielen Bereichen stehen unerwartete zusätzliche Ausgaben sowie höhere Belastungen nicht zuletzt im Sozialbereich gegenüber.

Die CDU-geführte Landesregierung hat daher in dieser Woche beschlossen, ein „Kommunalschutz-Paket des Landes Nordrhein-Westfalen im Zuge der COVID-19-Pandemie“ zu erarbeiten, um damit die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern. Nach Ansicht der Wuppertaler CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Jörg Herhausen und Ludger Kineke wurden damit von der Landesregierung schnell und unbürokratisch erste wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. In der gemeinsamen Erklärung der CDU-Fraktionsführung heißt es weiter wörtlich:

„Gerade den Stärkungspakt-Kommunen wie Wuppertal wäre es ohne Hilfen des Landes über die bereits erfolgten Konsolidierungsmaßnahmen hinaus kaum möglich, ihre Haushaltssanierungspläne anzupassen. Angesichts erheblicher Ertragsrückgänge und zugleich steigender Aufwendungen wäre in dieser Situation ein nachhaltiger Haushaltsausgleich erheblich gefährdet, wenn nicht sogar unmöglich. Wenn jetzt eine ‚Sonderhilfe Stärkungspakt‘ mit zusätzlichen Zuwendungen an die betroffenen Kommunen auf den Weg gebracht wird, ist das eine gute Perspektive.

Ferner begrüßen wir es, wenn zur Bewältigung der direkten und indirekten Folge der Corona-Krise die Städte und Gemeinden einen anteiligen Ausgleich aus dem NRW-Rettungsschirm erhalten. Dass die Kommunen jetzt Finanzmittel aus dem 25-Milliarden-Rettungsschirm des Landes erhalten können, ist daher eine gute und wichtige Nachricht. Hinzu kommen aktuelle Maßnahmen und Veränderungen im kommunalen Haushaltsrecht, Sicherung der Liquidität über die landeseigene NRW.BANK und Erleichterungen im Vergaberecht, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie vor Ort abzufedern. Wenn jetzt – wie von der Landesregierung in Aussicht gestellt – zur Sicherung der Infrastruktur und des ÖPNV-Betriebs auch kommunale Unternehmen wie die Wuppertaler Stadtwerke über den NRW-Rettungsschirm Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen erhielten, wäre es das sicherlich überaus hilfreich.

Sämtliche Maßnahmen haben neben akuter Hilfe ein gemeinsames, übergeordnetes Ziel: ein zügiges Wiederanfahren nach der Krise zu ermöglichen. Alle Beteiligten müssen jetzt ‚am Ball bleiben‘. Hierzu zählt nicht zuletzt der Bund. Im Rahmen eines gemeinsamen Konzeptes mit den Ländern sollten nun unverzüglich Hilfen für die Kommunen erarbeitet werden, um deren Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Dabei darf vor allem eine dauerhafte und nachhaltige Lösung des Altschuldenproblems – gerade im Hinblick auf mögliche langfristige, durch die Corona-Epidemie bedingte finanzielle Schäden in den kommunalen Haushalten – nicht aus den Augen verloren werden.“

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