Willkommen im Sandkasten- und Spieleparadies Friedrichstraße

Leider geht der Sandkasten mit der Sperrung der Fahrradstraße einher. Um Radfahrer zu überraschen, wird dies natürlich nicht angekündigt.

Ein Sandkasten-Drive-In für Helikoptereltern, mitten auf der Fahrbahn

Seit einiger Zeit gibt es in Höhe der Friedrichstraße 42-44 (Nuts Style) auf dem linken Seitenstreifen einen Sandkasten-Drive-In für Kinder und deren Helikoptereltern. Bunte Klettergerüste und -baken finden sich lose drumherum. Ab und zu verteilt sich der Sandkasten auf der Fahrbahn, so daß nach Landrecht alle Autos auf dem rechten Gehweg fahren dürfen. Fußgänger müssen leider warten und Rücksicht nehmen (§ 1 Landrecht). Es ist keinem Busfahrer zuzumuten zu schauen, welcher Fußgänger sich gerade unter dem Bus befindet. Denn der hat nach Landrecht recht und damit immer Vorfahrt.

Das Zeichen 259 oder „Verbot für Fußgänger“. Das sieht ja der Blinde nicht und auch die anderen laufen einfach weiter.

Auf dem linken Gehweg prangt in beiden Richtungen ein Zeichen 259 „Verbot für Fußgänger“. Durch kommt man trotzdem. Zusammen mit dem losen Spielzeug drumherum heißt das wohl: „Es ist uns zu teuer, unserer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Genau genommen ist es uns sogar zu teuer, Baustellen ordnungsgemäß abzusperren. Aber vielleicht schützen uns die Schilder und losen ‚Absperrungen‘ trotzdem vor Schadenersatzpflichten.“

Wegen des Sandkastens auf der Fahrbahn müssen natürlich alle Fahrzeuge auf den gegenüberliegenden Gehweg ausweichen.

Wäre das nämlich eine echte Baustelle nach Straßenverkehrs-Ordnung, würde man den Baubereich erstens wirksam absperren und dabei auch zur Sicherheit der Fußgänger den rechten Gehweg von der Fahrbahn durch Absperrungen trennen. Und sich den Sand in Containern oder Bigbags [1] anliefern lassen und nicht als Spielsand auf der Fahrbahn verteilen. So setzt man als Kraftfahrer nach bewährter Landrecht-Methode [2] großzügig 50 bis 100 Meter vor der eigentlichen Engstelle auf den barrierefrei erreichbaren Gehweg über und brettert mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, damit bis zum Erreichen der Engstelle auch der letzte Fußgänger kapiert hat, wer hier Vorrang hat. [4]

„Fahrradstraße“ Friedrichstraße gesperrt – aber natürlich nicht angekündigt

Fahrradstraße Friedrichstraße. Leider auch für Fahrräder gesperrt.

Radfahrer dürfen sich auch mal nach Landrecht verhalten: Die stellen nämlich beim Überqueren der Karlstraße fest, daß sie nicht auf die sogenannte Fahrradstraße weiterfahren dürfen. Denn die ist mit Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ eigentlich für Radfahrer gesperrt. Da man sich zwischen den gebuddelten Gruben aber noch hindurchmogeln kann, dürfen hier nach Landrecht Radfahrer durchfahren.

Aus diesem Grunde ist die „Sperrung“ auch nirgends angekündigt: Weder von beiden Richtungen am Neumarkt, noch vom Willy-Brandt-Platz aus.

Dank des großzügig bemessenen virtuellen Baustellenbereichs ist nun endlich auch für Radfahrer genügend Aufstellfläche vorhanden, um an der dämlichen Ampel Karlstraße auf der Fahrbahn warten zu können.

Endlich kann auch mal der Radverkehr in Gegenrichtung an der Einmündung zur Karlstraße warten und muß sich nicht den Gehweg mit den Fußgängern teilen. Komisch: für Baustellen ist dort wieder Platz im Überfluß. Im Normalfall kann man unmöglichst-nie-nicht diesen winzigen Teil der Friedrichstraße für Kraftfahrzeuge sperren, damit der Radverkehr – wie aktuell – auf der Fahrbahn auf die dämliche Ampel warten kann. Nein: dutzende Radfahrer Richtung Prügelpiste („Helter-Skelter“-Kopfsteinpflaster auf dem „Radweg“ Karlsplatz und der Friedrichstraße) müssen sich auf dem Gehweg aufstellen und sich die Ex-Fußgängerzone Friedrichstraße auf 3.0 Meter Fahrbahnbreite mit Bussen im Gegenverkehr und Baustelle „teilen“.

Einmal draufhalten: Der Radfahrer wird bestimmt rechtzeitig verschwinden

Ein Radfahrer kommt unausweichlich einem Bus entgegen. Dessen Fahrer hält ungebremst drauf. Denn der Radfahrer wird bestimmt „Rücksicht“ nehmen… (auf dumme Verkehrsplaner und seine Gesundheit und auf den Stärkeren im Verkehr) und rechtzeitig auf den Gehweg verschwinden.

Das, meine Damen und Herren, ist Wuppertals Beitrag zum Klimawandel: In Form von vermurksten verkehrsrechtlichen Anordnungen und „Baustellen“ (Behinderungen), bei denen sich offenbar so viele Verkehrsteilnehmer wie möglich in die Quere kommen sollen und deren Stimmungsklima und damit Rücksicht rapide unter den Nullpunkt sinkt. Auf 3,0 Meter Fahrbahnbreite abzüglich Sandkasten können Busse und Radfahrer einander nicht passieren. “It’s the suspense that gets me!”, woll?

40 cm durchgehend benutzbare Restgehwegbreite auf dem Baulager, äh, nördlichen Gehweg der Karlstraße.

Auch super gemacht: Obwohl man bereits eine Spur der Karlstraße für die „Staustelle“ gesperrt hat, ist man nicht in der Lage, den Fußgängern mehr als 40 cm Raum zum Passieren zu lassen. Ist zwar illegal – wuppen‘s wir!

Links und Verweise

[1] Ein Bigbag ist ein flexibler Schüttgutbehälter, der aussieht und benutzt werden kann wie ein großer Sack oder eine große Tasche (mit Henkeln/Schlaufen).
Das erste Bild im Wikipedia-Artikel heißt: „Mit Sand gefüllte Bigbags.jpg“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bigbag

[2] Vergleiche hierzu Beiträge auf Cycleride:
– Goldener Pannenflicken 20/21:
https://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-20-21/20-21-wuppertal/c5-wall-busse-wie-an-einer-perlenkette-1356.html#joomimg
– Silberner Pannenflicken 21/22:
https://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-21-22/pannenflicken-21-22-wuppertal/d3-abbiegen-und-dankbar-annehmen-1431.html#joomimg

[3] “Easter Yeggs”, ein Cartoon von 1947 aus der “Looney Tunes”-Reihe. Slogan ist das “Remember, keep smiling!”des Dezernenten-Osterhasen, worauf sich Bugs Bunny am Ende der Folge mit einem explodierenden Osterei revanchiert und vor der Explosion sagt: “It’s the suspense that gets me.” (Es ist die Spannung, die mich fesselt.)
https://en.wikipedia.org/wiki/Easter_Yeggs

[4] Rückblende Wall 2013-2016
Blenden wir etwa 10 Jahre zurück, erkennen wir dasselbe asoziale Verhalten: Wenn Gehweg gebraucht wird, darf dieser selbstverständlich mit unverminderter Geschwindigkeit benutzt werden (§ 1 Landrecht, linkes Bild). Der Gehweg war weder als „Fahrbahn“ markiert, noch von der Fahrbahn abgesperrt.
Wenn umgekehrt aber ein Fußgänger – in Ermangelung eines Gehwegs – die Fahrbahn benutzt, dann muß dieser bedrängt werden; man fährt ihm förmlich in den Hintern. Da braucht nur einer zu stolpern und darf sich den Bus von unten anschauen (rechtes Bild). Dem Busfahrer stehen drei Fahrbahnen zur freien Auswahl.
Ein Bus fährt ganz selbstverständlich fußgängergefährdend auf dem Gehweg (linkes Bild). Aber wehe, ein Fußgänger benutzt mangels Gehweg die Fahrbahn (rechtes Bild). Dann wird diesem fast in den Arsch gefahren.

P.S.: Für den Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Radfahrer, für die diese Prügelpiste als „offizielle Radwegeverbindung“ ausgewiesen ist, ist es völlig unerheblich, ob es sich bei den vorgenannten Verkehrsbehinderungen um zwei unabhängige „Baustellen“ handelt oder nicht. Radfahrer können hier nur verkehrswidrig das Zeichen 250 StVO ignorieren oder fahren „sicher“ und kopfsteinfrei auf dem Gehweg weiter und „stören“ dabei nicht den entgegenkommenden Busverkehr.

Anmelden

Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert