15.04.2019CDU-Wuppertal
Das seltsame Demokratieempfinden der Grünen
„Es ist wohl etwas übertrieben und abwegig, zu behaupten, durch den Wegfall der Stichwahl wäre das demokratische Wahlrecht in Gefahr. Das Gegenteil ist der Fall, die Bürgerinnen und Bürger werden einfach aufgerufen, sich in einem Wahlgang für den gewünschten Kandidaten zu entscheiden. Es hat sich gezeigt, dass bei den letzten Stichwahlen die Wahlbeteiligung derart gesunken ist, dass man der Stichwahl die Akzeptanz der Wählerinnen und Wähler absprechen kann. Nur bei vier von 98 untersuchten Stichwahlen lag die Wahlbeteiligung höher als im ersten Wahlgang. Demokratie entscheidet sich nicht an einem ersten oder zweiten Wahlgang. Und auch, wenn für Demokratie nichts zu teuer sein sollte, ist und bleibt die Stichwahl ein immenser Kostenfaktor, ohne wirkliche Legitimation. Ich gehe davon aus, dass auch der mit der Frage beschäftigte Landesverfassungsgerichtshof NRW die Klage der Opposition abweisen wird. Im Jahr 2009 wurde klargestellt, dass die Direktwahl ‚dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung trägt‘“, so Spiecker abschließend.
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