Der Rat der Stadt und das ASS-Geschäft
Trotz staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und laufender Gerichtsverfahren ist bis heute noch nicht umfassend geklärt, ob der Kfz-Zulassungsstelle und damit der Stadt und damit den Wuppertaler*innen ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Zur Erinnerung:
Bei der Kfz-Zulassungsstelle konnten von 2007 bis 2016 Kraftfahrzeuge angemeldet werden, obwohl dies unzulässig war. Bei der Wuppertaler Marketing Gesellschaft (WMG) wurde ein Geschäft getätigt, das seit 2005 keine schriftliche Vertragsgrundlage hatte. Darüber hinaus wurden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen angewiesen. 2010 wurden die Vertragsmodalitäten des ASS Geschäfts im AR der WMG diskutiert. Abschließend wurde in einem Schreiben von Dr. Slawig festgestellt, dass die „heutige Praxis rechtlich unbedenklich und wirtschaftlich sinnvoll sei und fortgeführt werden soll.“ Dies wurde ohne Prüfung festgestellt. Diese Aussage wurde getroffen, da zu diesem Zeitpunkt seitens der Fachverwaltung keinerlei Hinweise auf rechtliche oder wirtschaftliche Bedenken geäußert worden seien. Warum keine Bedenken geäußert wurden, obwohl diese angebracht gewesen wären, bleibt im Dunkeln. Wir fragen uns: Ist es üblich, dass Geschäfte dieser Größenordnung bei der Stadt oder städtischen Töchtern ohne schriftliche Vertragsgrundlage abgewickelt werden? Die WMG überwies Geld für die Bewerbung Wuppertals, ohne die Werbemittel, also die Autoaufkleber, zu liefern. Hier stimmt doch offenbar etwas in den Betriebsabläufen nicht. Die Verwaltung überwies das Geld bis 2016, ohne zu kontrollieren, ob das Geschäft ordnungsgemäß abgewickelt wurde.
In der Ratssitzung am 27. Juni 2017, als die LINKE im Rat in einer aktuellen 1/2-Stunde ihre Fragen zu diesem Themenkomplex stellte, wurde dies auf Antrag der CDU-Fraktion unterbunden. Der Fraktionsvorsitzende Michael Müller argwöhnte, dass eventuell vertrauliche Dinge zur Tage kommen könnten und verwies auf die Behandlung der Fragen im Rechnungsprüfungsausschuss. Bis zu diesem Zeitpunkt war aber der Vertreter des Rechtsamtes nicht eingeschritten, obwohl er vom Oberbürgermeister angewiesen worden war, so zu verfahren, falls vertrauliche Dinge angesprochen worden wären.Durch diese Intervention des CDU-Fraktionsvorsitzenden blieb der Verdacht, Verstöße und Unregelmäßigkeiten unter den Teppich kehren zu wollen. Der Rechnungsprüfungsausschuss behandelt aber die Auseinandersetzung um das Geschäft mit ASS weitgehend in nichtöffentlicher Sitzung.
Auch in einer weiteren Ratssitzung stellte sich heraus, dass die übergroße Mehrheit der Ratsmitglieder sich weigerte der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, einen Bericht über die rechtlich unzulässigen Geschäfte mit ASS Bochum zu erstellen und Maßnahmen zu entwickeln, so dass solche unsauberen Geschäfte ausgeschlossen werden konnten.
Im Vorfeld der Ratssitzung vom 12. März 2018 führte ein weiterer Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE zu erneuter Aufregung. Besonders tat sich hier der Sprecher der Bündnis 90/DIE Grünen hervor. Er warf der LINKEN vor, nichtöffentliche Zahlen aus einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in ihrem Antrag verwendet zu haben. Es ist schon bemerkenswert, wenn eine Partei, die sich in der Vergangenheit Dinge wie Transparenz auf die Fahnen geschrieben hat, bei Daten, die in der Begründung des Antrags angeführt werden, Geheimnisverrat wittert.
Aber DIE LINKE konnte gar kein Geheimnis verraten: Die Zahlen waren bereits im Juni des vergangenen Jahres in der lokalen Presse veröffentlicht worden.
Zuvor hatte das Rechtsamt den Antrag geprüft und keinen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Verschwiegenheit erkennen können.
In ihrem Antrag hatte die LINKE im Rat gefordert, die unterschiedlichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen über das Geschäft öffentlich zu machen.
Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist zur Bewertung der mehr als merkwürdigen Geschäftsbeziehungen der Stadt bzw. der Wuppertal Marketing Gesellschaft nicht entscheidend, aber trotzdem im öffentlichen Interesse. Entscheidend ist die Tatsache
dass an ASS Bochum Geld ohne Gegenleistung geflossen ist. Sollte dies mit Vorsatz geschehen sein, ist der Tatbestand der Untreue erfüllt und eine Angelegenheit für den Staatsanwalt. Dies auch dann, wenn das Geschäft wirtschaftlich sinnvoll gewesen wäre. Was allerdings mitnichten feststeht.
Deshalb hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, dass die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit des Geschäfts offengelegt werden, damit diese bewertet werden können.
Die Duldung bzw. das nicht Wahrnehmen der unzulässigen Anmeldepraxis wird umso unverständlicher, wenn die Stadt noch nicht einmal einen wirtschaftlichen Vorteil bei diesem Geschäft hatte.
Um Licht in diese Angelegenheit zu bringen und um etwaigen Spekulationen entgegenzutreten, hilft nur Transparenz.
Es kann nicht sein, dass es eine Berechnung gibt, die von einem Verlust von 3,58 € pro Anmeldung ausgeht und gleichzeitig behauptet wird, dass das Geschäft für die Stadt von großem wirtschaftlichen Vorteil gewesen sei.
Auch dieser Antrag wurde von der Ratsmehrheit an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.
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