14.06.2012DGB Wuppertal
DGB-Jugend Wuppertal begrüßt rot-grünen Koalitionsvertrag
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW trat 1981 in Kraft. Es gibt allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, bislang mit Ausnahme der Auszubildenden, an fünf Tagen im Jahr Bildungsurlaub zu nehmen. Als Bildungsurlaub werden Seminare anerkannt, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, neben dem erforderlichen Sachwissen für die Berufsausübung, das Verständnis der Arbeitnehmer/-innen für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern. Das AWbG fördert die Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf. Dass Auszubildende von diesem Prozess ausgenommen waren, war den jungen Gewerkschaftern schon seit jeher ein Dorn im Auge.
Tabea Burchartz, Vorsitzende der DGB-Jugend Wuppertal: „Das Gesetz wird jungen Menschen neue Bildungsmöglichkeiten eröffnen, die über ihre Ausbildung hinausgehen. So erhöht Weiterbildung nicht nur die persönlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sondern vermittelt die Möglichkeiten der Teilhabe an demokratischen Prozessen. Hier wird ein echter Schritt unternommen, der vielzitierten Politik- bzw. Politikerverdrossenheit entgegen zu wirken. Wir hoffen, dass sich viele Auszubildende in Wuppertal entschließen werden, die Bildungsangebote wahrzunehmen.“
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen