28.02.2013Marcel Hafke
Dichtheitsprüfung: Keine bürgerfreundliche Lösung
Eine verpflichtende Dichtheitsprüfung ist nun für Wasserschutzgebiete vorgeschrieben. In allen anderen Gebieten können die Kommunen eigene Regelungen erlassen. Damit hat, so stellt Hafke fest, die Landesregierung ein zentrales Wahlversprechen gebrochen: „Ministerpräsidentin Kraft hatte vor der Landtagswahl beteuert, sie wolle „Omas klein Häuschen“ von einer verpflichtenden Dichtheitsprüfung ausnehmen. Davon kann jetzt keine Rede mehr sein. Auf viele Bürgerinnen und Bürger kommen nun enorme Kosten zu.“ Dass Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten eigene Regelungen erlassen können, sei der Versuch, den verständlichen Ärger der Bürgerinnen und Bürger an die Kommunen zu schieben.
Die FDP-Landtagsfraktion hatte sich mit einem eigenen Gesetzentwurf für eine bürgerfreundliche Lösung eingesetzt und sich gegen die anlasslose Prüfung aller Kanäle ausgesprochen.
Hafke appellierte an die Stadt Wuppertal, für ihren Regelungsbereich eine bürgerfreundliche Umsetzung zu suchen: „Eine Kanalprüfung sollte nur bei begründetem Verdacht notwendig sein. Alle Spielräume, die das Gesetz den Kommunen lässt, müssen in diesem Sinne zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.“
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Auch Mieter sind betroffen, denn die Kosten werden dann wohl vom Hauseigentümer über den Mietzins umgelegt.
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