Die DickFich-Ampeln

Ordentliche Ampeln erhalten den Verkehrsfluß. Dämliche Ampeln zeigen dem einzigen vorhandenen Verkehrsteilnehmer einen gelb-roten Mittelfinger.

Freidrehende Bedarfsampeln zum Schutz von Fußgängern schalten für diese Grün, wenn gar keine vorhanden sind.'

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In den 90ern nutzten einige Gemeinden Fußgängerampeln als Tempobremse in die einzige Dorfdurchfahrt: flotten Zeitgenossen wurde auch mitten in der Nacht Rot signalisiert, freilich ohne daß Fußgänger vorhanden waren. Freilich ist der Betrieb von Ampeln rechtswidrig, „soweit zu bestimmten (Nacht-)Zeiten Verkehrsteilnehmer, deren Schutz die Ampel dienen soll, nicht vorhanden sind“, wie es zum Beispiel 1992 das Verwaltungsgericht Berlin befand. [1]

Fußgängerampel halluziniert Fußgänger herbei, just wenn ein ganzer Schwall Fahrzeuge durch will

Das interessiert im Amt 104, zuständig in Wuppertal für die Ampelschaltung, freilich niemanden. Speziell die Bedarfsampeln an den freien Rechtsabbiegern, erkennbar am fehlenden Grünsignal, schalten oft ohne das Vorhandensein eines Fußgängers für die Rechtsabbieger Rot.

Bedarfsampel Südstraße–Bahnhofstraße schaltet pünktlich zur nächsten Fahrzeugkolonne Rot.

Foto: Konkretes Beispiel: Rechtsabbieger Südstraße auf die Bahnhofstraße, werktags gegen 8 Uhr. Um 08:06:12 verläßt das letzte Fahrzeug den Ampelbereich. Pünktlich zur nächsten Fahrzeugkolonne aus Richtung Steinbeck/Viehhofstraße um 08:06:48 schaltet die Bedarfsampel Gelb-Rot (08:06:52). Der Verkehr staut sich wegen der nicht vorhandenen Fußgänger, denen Grün signalisiert wird, bis zur Viehhofstraße (08:07:02). Wie die Bedarfsampel abschaltet und damit das Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ gilt, kriegt der Verkehr aus der Hoeftstraße Grün signalisiert, und der Verkehr auf der Südstraße wartet ein zweites Mal aufs Weiterkommen. – „Bei der geballten Intelligenz der ‚smarten‘ Ampeln kann das doch nur absichtlich so dämlich geschaltet sein“, wird sich mancher Verkehrsteilnehmer denken.

Bedarfsampeln zur Entrechtung der Fußgänger

Bedarfsampel an der Viehhofstraße schaltet unabhängig von der Folgeampel: Vorne Rot, hinten Grün. Vorne Grün, hinten Rot.

Diese Bedarfsampeln, die man im vor 20 oder 25 Jahren im gesamten Stadtgebiet an den sog. freien Rechtsabbiegern aufgestellt hat, sind ohnehin kompletter Unfug. Nach § 9 Absatz 3 haben Fußgänger hier Vorrang. Dieses Recht wird ihnen Lex specialis durch die Bedarfsampeln von der Stadt Wuppertal genommen. Wenn man diese dann noch als reine Bettelampel schaltet, kann man unter Fußgängern einen besonderen hohen Anteil an Ignoranz generieren wie am Rechtaabbieger Süd-/Viehhofstraße (Foto, inklusive eines bei Rot durchrauschenden Scooterfahrers).

Ampeln im Dickfich-Modus

Eine typische Dickfich-Situation: die Fußgängerampel Bembergstraße über die Bundesallee (B7). Die ganze Zeit für Kraftverkehr Grün signalisierend, schaltet sie kurz vor Erreichen derselben auf Rot und produziert so Rotlichtverstöße am laufenden Band.

Die Linksabbieger von der Morianstraße auf die Bundesallee Richtung Barmen bekommen beizeiten die rund 200 Meter bis zur Fußgängerampel Bembergstraße (Foto) Grün signalisiert. Wenn die ersten Fahrzeuge die Wupperbrücke vor der Ampel erreichen, schaltet diese in den „Dickfich“-Modus und signalisiert Rot. Manche Kraftfahrer brausen darauf im „Dickfichselbst“-Modus bei Rot noch schnell drüber.

In Gegenrichtung wird der fließende Verkehr in zwei Hälften getrennt: die erste Hälfte, die es über die Fußgängerampel geschafft hat, darf auch direkt bei Grün über den Brausenwerth fahren, der Rest muß mit ansehen, wie die Grünphase am Brausenwerth zur Hälfte ungenutzt verstreicht, weil die Fahrzeuge an der Ampel davor warten müssen.

Darüber hinaus dürfen Fußgänger sich die Grünphase auf Tastendruck erbetteln und müssen dann knapp zwei Minuten darauf warten. Für das Amt 104 ist es natürlich völlig vollkommen komplett unmöglich, diese Grünphasen für beide Ampeln (eine für jede Fahrtrichtung) in die Zeitlücken mit der geringsten Fahrzeugbelastung zu legen. Dank der geballten Kompetenz gibt es genügend Kraftfahrer, die dann in „dickfich selbst“-Manier bei Rot durchfahren.

Die Ermächtigung zum Betrieb der Ampeln hat gesetzlich nur einen Zweck: Sicherheit für alle zu gewährleisten und den Verkehr flüssig zu halten. Die langen Phasen auf der B 7, in denen gar kein Auto kommt, zeugen vom Gegenteil. Die Verärgerung aller Verkehrsteilnehmer als Wuppertals Beitrag zum Klimawandel führt leider umwelttechnisch zu mehr Abgasen als nötig und beim Verhaltensklima der Verkehrsteilnehmer zu geringer(er) Akzeptanz der Verkehrsregeln.

Dunkel wars, die Ampel schien helle, dunkel ihr Programmierinput. Amtliches Warten um vier Uhr nachts am Alten Markt.

Dieses schlechte Klima wird manifestiert durch Ampeln wie am Alten Markt (Foto), die zu dumm ist, morgens um 4 drei im ausreichenden zeitlichen Abstand aus drei Richtungen eintreffende Fahrzeuge durchzuschalten. Nein, erst müssen sämtliche Autofahrer anhalten und damit quasi den amtlichen Antrag auf Grün ausfüllen. Erst als die Ampel für die nicht vorhandenen Fahrzeuge Rot schaltet, bekommen die drei wartenden Richtungen nacheinander Grün. Dabei gibt es hier nicht einmal Fußgängerampeln.

Die Staustellenampel Schaumlöffel mit einem bei Rot durchrauschenden Lieferwagen.

Was Amt 104 kann, können Kraftfahrer allerdings auch. Die ignorieren dann im Schutz der Dunkelheit dann diese Staustellenampeln wie hier am Schaumlöffel (Foto). Wobei die rechte Ampel so dämlich hinter dem vermülltüteten „Zebrastreifen“-Schild versteckt ist, daß sie erst kurz vor Erreichen des Kreisverkehrs zu erkennen ist.

„Die Menschenwürde ist nicht gegen dämliche KI-Ampeln abwägbar oder gar wegwägbar.“ [3]

Ampelplaner und die Politik springen ja gerne auf Buzzwords-Hype wie „KI“ oder „intellgente Ampeln“ auf. Im bayerischen Essenbach [2] sorgt eine KI-Ampel gerade für lange Staus. Offizielle Begründung: Die Ampel müsse noch lernen. Nach der Logik dürfte jeder Führerscheininteressent sofort Auto fahren, denn auch er muß ja noch „lernen“.

Die Spionageampel Kasinokreisel mit LIDAR und WLAN-Erkennung. Zu dumm, um dem einzig vorhandenen Autofahrer frühzeitig Grün zu geben, so daß dieser an der nächsten Dickfich-Ampel warten muß.

In Wuppertal sind intelligente Ampeln wie am Kasinokreisel (Foto links) zu dumm, dem einzig vorhandenen Autofahrer über zwei Ampeln an der Neumarktstraße und Aue (Foto Mitte und rechts) eine „grüne Welle“ zu signalisieren. Samstagmorgens um halb sieben haben dazu an der Neumarktstraße Fußgänger Grün haben, die nicht vorhanden sind. Während dort der einzige Kraftfahrer bei Rot wartet, schaltet die nächste Ampel an der Aue auf Grün. Just als der einzige Autofahrer diese Ampel endlich erreicht, zeigt sie ihm den gelb-roten Finkestinger.

Dabei muß man sich einmal das Technikgedöns verinnerlichen, den diese „intelligenten“ Ampeln mitbringen: Diese Ampel vermißt jeden Verkehrsteilnehmer im Umkreis von 70 Metern in 3D mit Laser (LIDAR), erfaßt dessen amtliches Kennzeichen und speichert dessen indivuelle WLAN-Netze und vermutlich Bluetooth-Verbindungen [4] – angeblich zur Erfassung der Verkehrsströme. Die „Pseudonymisierung“ ist eine datenschutzrechtliche Beruhigungspille, denn der erfaßte Verkehrsteilnehmer bleibt jederzeit wiedererkennbar. Und dann ist dieses System zu dumm, um dem einzigen Verkehrsteilnehmer über zwei direkt folgende Ampeln eine grüne Welle zu schalten. [5]

Sicherheitstheater, Smart- und Intelligenz-Buzzwording

Wofür zum Teufel ist es zwingend erforderlich, jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer mehrfach eindeutig zu erfassen und dessen kompletten Weg nachzuverfolgen? Warum wohl hat das Bundesverfassungsgericht den Ermittlungsbehörden(!) das anlaßlose Scannen der Autokennzeichen verboten [6] und das Recht auf anonymes Bewegen in der Öffentlichkeit festgeschrieben? Warum verknüpft man nicht einfach die Bewegungsdaten der Handynetzbetreiber mit dem städtischen Ampelnetz? Wie – geht nicht? Selbst für Ermittlungsbehörden gilt der Richtervorbehalt? Na, sowas!

Deshalb versucht man offenbar, die erfaßten Verkehrsteilnehmer mit Buzzwords wie „Pseudonymisierung“ für dumm zu verkaufen. Denn sie bleiben ja auf dem Weg von A nach B eindeutig identifizierbar. Aber es gibt verschiedene technische Mittel, um weniger invasiv festzustellen, welche Art und wie viele Verkehrsteilnehmer eine Strecke von A nach B fahren wollen.

Schon vor 30 Jahren waren klug geschaltete Ampeln in der Lage, bei fehlendem Querverkehr einem Verkehrsteilnehmer ohne Zwang zum Anhalten „grüne Welle“ zu schalten. Die Ampeltechniker sollten sich einmal Gedanken machen, wie das heute mit minimalem Aufwand ohne Buzzword-KI nach dem Prinzip der Datensparsamkeit heute bewerkstelligt werden kann.

Angeordnete Verkehrsgefährdung?

Busfahrer, die ständig bei Rot über die Ampel brettern. Dazu Räumphasen, in denen bereits dem entgegenkommenden Rad- und Fußverkehr Grün signalisiert wird.

Daß diese Ampelschaltungen auch bis zur Verkehrsgefährdung durchschlagen können, zeigt das Bild „temporäre Umleitung des Busverkehrs über Neumarkt–Gathe“. Aus gutem Grund ist in der Regel das Linksabbiegen auf die Gathe verboten. Denn wenn zum Beispiel die Friedrichstraße am Rathaus gesperrt ist, muß der Busverkehr umgeleitet werden. Die Grünphase erlaubt allerdings nur einem Gelenkbus die Durchfahrt und dessen Räumphase ist äußerst knapp bemessen

Egal, manche Berufsgruppen genießen offenbar Narrenfreiheit, und dann wird zusätzlich zu zweit oder dritt bei Rot durchgebrettert (Foto) – während dem entgegenkommenden Rad- respektive Fußgängerverkehr bereits Grün signalisiert wird. Das Amt 104 als anordnende Behörde für die kurze Räumphase kann sich ja so lange mit Nichtwissen „schmücken“, bis es mal ordentlich gerummst hat.

Hinweise und Verweise

[1] Verwaltungsgericht Berlin, Beschluß vom 24. November 1992, Az. 20 A 470.90;

Leitsatz:

1. Der Betrieb einer Lichtzeichenanlage ist ermessensfehlerhaft, soweit zu bestimmten (Nacht-)Zeiten Verkehrsteilnehmer, deren Schutz sie dienen soll, nicht vorhanden sind.

2. Der Zweck, die Geschwindigkeit des Autoverkehrs zu reduzieren, ist nicht von der Ermächtigung zum Betrieb von Lichtzeichenanlagen gedeckt.

[2] „KI-Ampel in Essenbach verärgert Autofahrer“, Heise online, 23. Juli 2024,
https://www.heise.de/-9810365

[3] Frei nach gleichlautenden Zitaten,
– so etwa: Papier, ehem. Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts: Insbesondere müssten die Urteile aus Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung sowie zum neuen Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen umfassend durchgesetzt werden, meint Papier. „Die Menschenwürde ist nicht gegen andere Rechtsgüter abwägbar oder gar wegwägbar.“
– so in: Der Spiegel 3/2008 (14.01.2008), S. 24: „Die Menschenwürde ist nicht abwägbar,
sie ist vor allen Dingen auch nicht wegwägbar.“

[4] Mobilgeräte mit aktiviertem WLAN senden mehrmals pro Sekunde sogenannte Funkfeuer (Beacons) zum Verbindungsaufbau aus. Dieses Funkfeuer enthält sowohl die weltweit einmalige Geräteadresse (MAC), als auch eine Liste der dem Gerät bekannte WLAN-Namens (SSIDs). Damit kann das Gerät und damit Verkehrsteilnehmer eindeutig wiedererkannt werden.

Siehe dazu auch: Wikipedia, Infrastruktur-Modus
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wireless_Local_Area_Network&stable=0&redirect=no#Infrastruktur-Modus

https://smart.wuppertal.de/projekte/externe-projekte/smarte-ampeln.php

Nichts zu verbergen? Dann sollten Sie sich über Siemens Sicore und DeepBlue Sensor informieren und über die Notwendigkeit nachdenken, was solche Überwachungsinstrumente an einer Ampel zu suchen haben.

[5] In der konkreten Situation war außer dem einen Fahrzeug und dem Zeugen (Rad) kein weiterer Verkehrsteilnehmer vorhanden – weder an der Ampel Neumarktstraße, noch an der Ampel Aue.

[6] Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 2018, – 1 BvR 142/15 –,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-008.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-kfz-kennzeichen-abgleich-polizeigesetz-verfassungswidrig-bayern-hessen-baden-wuerttemberg-schleierfahndung
Zitat: „Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden […] und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.“

Dickfich: Da wir hier anständig sind, gestalten wir Wörter nach dem Prinzip von „Samstag Nacht – Kentucky schreit …icken“ um.

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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    Toll, daß sich Frau Eckermann hinstellt und mitteilt, Ampeln dürften nicht als Geschwindigkeitskontrolle benutzt werden. 104 hatte es zuvor ja trotzdem gemacht.

    Induktionsschleifen und Infrarotsensoren sind angemessene technische Mittel, da diese lediglich erkennen können, ob ein bestimmte Verkehrsart vorhanden ist oder ein Fußgänger an der Ampel wartet. Damit war vor Jahrzehnten auch schon eine „güne Welle“ möglich. Damit lassen sich auch statistische Größen nach Tag und Uhrzeit ermitteln, um diese zur Ampelsteuerung einzusetzen.

    Nur ist es nicht erforderlich, jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer hinterherzuspionieren.

    1. Susanne Zweig sagt:

      Sicher nicht. Das meine ich auch nicht. Nehmen wir die kleine Ampel am Tunnel Heuweg (einspuriger Tunnel, Ampel an jedem Ende). Chronologie:

      1. Einbau einer zeitgesteuerten Ampel (ca. 70er Jahre)
      2. Einbau einer Anforderungsschleife auf Lüntenbecker Seite
      3. Zusätzlicher Anforderungsknopf für Radfahrer
      4. Zusätzliche Blinkleuchte „Bitte warten“ als Sensor-Rückmeldung
      5. Rückkehr zur Zeitsteuerung – alle Sensoren sinnfrei

      1. N. Bernhardt sagt:

        Scheint das Konzept zu sein: Wir bauen irgendwas ein (hier: Kontaktschleifen), stellt dann aber fest: die Dinger registrieren Radfahrer oder Mopeds gar nicht, und setzt die Dinger dann außer Betrieb. Da geleistete Straßenbauarbeit offenbar selten abgenommen wird, fallen Macken (regelwidrige, zu hohe Borde) und Mängel gar nicht auf. Kontaktschleifen gibt es ja auch in Ausführung „erkennt Radfahrer“. Die in Wuppertal verbauten Dinger gehören offenbar oft nicht dazu (Kipdorf, Košice-Ufer…).

  2. Susanne Zweig sagt:

    Auch das Amt 104 weiß, dass Ampeln nicht zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt werden dürfen:
    wz.de/28012093
    An vielen Stellen innerhalb wie außerhalb von Wuppertal fallen mir Ampelanlagen auf, die vor Technik starren (Wärmebildkameras, Induktionsschleifen, Anforderungstaster) und dann ausschließlich zeitgesteuert ablaufen. Überforderung mit der Technik? Ich weiß es nicht.
    Was den Artikel betrifft: zur besseren Orientierung könnten die Fotos an Größe und der Text an Verständlichkeit zulegen. Selbst mit Ortskenntnis UND Google StreetView sind der Beitrag und seine Orts- und Gedankensprünge nur noch mühsam nachvollziehbar.

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