04.05.2011Piratenpartei Bergisches Land
Die Freiheit NEIN zu sagen?
Die Freiheit NEIN zu sagen?
In diesen Tagen startet in Deutschland die erste Bevölkerungszählung nach der Wiedervereinigung. Doch vom derzeit größten Statistikprojekt in Deutschland werden viele Bürgerinnen und Bürger zum ersten Mal dann etwas erfahren, wenn sich bei ihnen in diesen Tagen ein Interviewer per Schreiben im Briefkasten zu einem Besuch ankündigt.
Dann wird es ernst und für die Betroffenen stellen sich auf einmal konkrete Fragen: Welche Angaben muss man machen? Was passiert mit den zum Teil persönlichen Angaben? Oder kann man sich einer Befragung auch entziehen?
„Viele Bürgerinnen und Bürger sind sich gar nicht bewusst, was auf sie zukommt wenn der Interviewer an der Haustüre klingelt und sind verunsichert, welche Daten man angeben muss“, erklärt Olaf Wegner von der Piratenpartei. „Dazu kommen in letzter Zeit auch vermehrte Datenskandale und man stellt sich schon die Frage, was eigentlich mit den persönlichen Angaben geschieht und ob diese auch wirklich nicht an Dritte gelangen können“.
Über diese oft gestellten Fragen und geäußerten Befürchtungen möchte Olaf Wegner von der Piratenpartei interessierte Bürger an einem Themenabend ausführlich informieren und mit ihnen diskutieren. Dazu lädt er am Dienstag, den 10. Mai 2011, um 20.00 Uhr ins Hayat, Schreinerstraße. 26 in 42105 Wuppertal (Ölberg), ein.
Weiter mit:
Niemand muß den Interviewern an der Haustür antworten. Man kann auch den Fragebogen verlangen, ihn ausfüllen und an die vorgegebene Adresse verschicken.
Entziehen kann sich allerdings keiner dieser gesetzlichen Erhebung – sofern er dann zu den „10%“ der Bevölkerung gehört, die befragt werden sollen.
Weiteres und genaueres kann man nachlesen, wenn man dem nachstehenden Link folgt: http://www.zensus2011.de/
Die Befragung ist erstmal gesetzlich vorgeschrieben (Bzw. das Ausfüllen des Fragebogens). Das stimmt! Allerdings gibt es die Möglichkeit der Befragung doch noch aus dem Weg zu gehen (Umzug wärend der Zensus-Woche, ein Frauenhaus in der Wohnung haben, Keinen Auskunftsberechtigten im Haus haben und dabei ein falsches Klingelschild, einen Durchgang zu einem anderen Haus im Haus haben, …). Die Möglichkeiten sind da, lässt sich allerdings bestimmt anfechten…
Was interessant ist: Hat man am 09.05.2011 um 24 Uhr gelebt und gehört zu den 10% ist man auskunftspflichtig, auch wenn man vor der Befragung stirbt… Die Frage ist allerdings, welche Strafen bei Nichtbeantwortung dann folgen…