DIE LINKE fordert 3.1 Millionen für Wuppertals bedürftige Kinder
Das Bundessozialgericht hat der Klage des Landes Nordrhein-Westfalen recht gegeben: Die vom Bund einbehaltenen ca. 70 Mio € müssen den Kommunen jetzt überwiesen werden. Daraus ergibt sich für Wuppertal eine Nachzahlung von 3.139.952,34 €. Dieses Geld stammt ursprünglich aus nicht verausgabten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets, das bedürftigen Kindern zusteht.
Susanne Herhaus, Stadtverordnete der Ratsfraktion DIE LINKE fordert, dass das Geld in voller Höhe Kindern und Jugendlichen entsprechend dem Bildungs- und Teilhabepaket zu Gute kommt, aus dem die Nachzahlung stammt.
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Um das Bildungs- und Teilhabegesetz in 2011 schnell in trockene Tücher zu bringen wurden nicht zu billigende Kompromisse geschlossen.
Ein fauler „Kompromiss“ sieht seit 2011 die um 20% gekürzte Grundsicherungsleistung erwachsener erwerbsunfähig Behinderter, die im Haushalt der Eltern oder in WG’s leben, vor (Regelbedarfstufe 3 im SGB Xll).
Anders verhält es sich im SGB ll (Nichtbehinderte, über 25jährige in gleicher Haushaltssituation)- diese erhalten die Regelbedarfstufe 1, also 100 % Grundsicherungsleistung.
Diese Ungleichbehandlung zulasten der behinderten Menschen ist rechtswidrig, wie das Bundessozialgericht in nunmehr 5 Urteilen feststellte.
Ergo steht diese Nachzahlung zunächst wohl denjenigen zu, die seit mehr als 4 Jahren um 20 % ihrer Grundsicherungsleistung betrogen wurden, um das Bildungungs- und Teilhabegesetz durchzupeitschen!