21.02.2019Ratsfraktion DIE LINKE
DIE LINKE fordert angemessenen Wohnraum für Alleinerziehende und ihre Kinder
DIE LINKE im Rat beantragt in der nächsten Ratssitzung am 25.2.2019 für Alleinerziehende mit Kind mehr Wohnraum, als bisher vom Jobcenter zugestanden. Zukünftig soll das Jobcenter bei Alleinerziehenden mit Kind einen Bedarf einer 3-Zimmer Wohnung von mehr als 65 qm anerkennen.
Susanne Herhaus, sozialpolitische Sprecherin DER LINKEN im Rat: „Bisher erkennt das Jobcenter für 2 Personen eine Wohnungsgröße von 65 qm oder 2 Räumen an. Diese Regelung benachteiligt Alleinerziehende. Denn während eins erwachsenen Paars mit 2 Räumen für Wohnen und Schlafen auskommen kann, benötigt eine Person mit einem Kind einen Raum mehr, soll nicht das Elternteil oder das Kind im Wohnraum schlafen müssen.
Nur ein Bruchteil der angebotenen 3-Zimmer-Wohnungen weist die vom Jobcenter zugestandene Größe aus.
Da aber das Kindeswohl auch einen Raum für Schularbeiten, Spiel- und Freizeit bedingt und auch die innerfamiliären Konflikte gemindert werden können, wenn ausreichen Rückzugsraum auch für das alleinerziehende Elternteil vorhanden ist, ist eine flexible Bemessung gemäß den familiären Bedürfnissen unumgänglich.“
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Grundsätzlich sage ich dazu mal, das eine 2 Zimmer Wohnung für ein Elternteil plus Kind absolut ausreichend ist. Warum? Da ist ein Zimmer für das Kind und ein Wohn- Schlafraum für das Elternteil. Wenn die Allgemeinheit dafür bezahlen soll, muss das reichen.
Wieviele arbeitende Singles müssen denn bitteschön ebenfalls mit einem Wohn-Schlafraum klar kommen? Müssen also in Appartments wohnen, weil sie sich mehr trotz Arbeit nicht leisten können.
Für mich ist das Jammern auf allerhöchstem Niveau.
Viel interessanter ist die Frage, wieviel Miete plus Nebenkosten für eine 3-Zimmer Wohnung entstehen. Ich kenne 3-Zimmer Wohnungen die sind im Monat günstiger als 2-Zimmer.
Ich selber wohne derzeit als Single auf 45 m² in einer 2-Zimmer Wohnung. In dieser habe ich auch 18 Jahre mit meinem Mann gelebt. Wir wollten nie eine größere Wohnung. Wenn ich alleinerziehender Vater mit einem Kind wäre, würde ich tatsächlich aus meinem Schlafzimmer ein Kinderzimmer machen, und das mit Vergnügen zum Wohle des Kindes. Ich würde mich dementsprechend auch gerne mit einem Wohn-Schlafraum begnügen.
Wenn ich von der Solidargemeinschaft lebe, dann kann und darf ich keine Paläste zum Wohnen beanspruchen.
Es ist ja immer schön wenn man Forderungen stellen kann. Allerdings sollte man auch mal überlegen, wer das bezahlt. Es ist die Sozialgemeinschaft der Arbeitenden. Und wenn diese Arbeitenden trotz 50 Stunden Arbeit die Woche keinen Unterschied mehr erkennen kann, zu den Leistungsempfängern, dann werden die Arbeitenden auch irgendwann unzufrieden und legen sich ihrerseits in die soziale Hängematte.