Die Spätverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Strafjustiz
Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs finden in Deutschland noch immer Strafverfahren gegen Beteiligte an den NS-Verbrechen statt. Nie zuvor hat es Prozesse gegeben mit einer größeren zeitlichen Distanz zwischen den vorgeworfenen Taten und ihrer strafrechtlichen Ahndung.
Der Vortrag beleuchtet die Spätverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz aus verschiedenen Perspektiven. Konnte sie neue strafjuristische oder vergangenheitspolitische Akzente setzen? War sie überhaupt legitim? Oder steht am Ende die Erkenntnis, dass es zwar Vergangenheit gibt, die nicht vergeht, dass justizielle Tätigkeit aber einen Horizont haben sollte, der nicht allein durch die Lebenszeit der Tatbeteiligten bestimmt wird?
PD Dr. Boris Burghardt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte der Humboldt Universität zu Berlin.
Eine Kooperationsveransatltung von Landgericht Wuppertal, Bergischer Juristengesellschaft und Begegnungsstätte Alte Synagoge Wuppertal
Termin: Mi. 11.03.2020, 19:00 Uhr
Ort: Foyer des Justizzentrums Wuppertal, Eiland 2
Eintritt frei
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