„E-Scooterverbot“ in Gelsenkirchen und das Abstellchaos in Wuppertal – wie geht das?

Die Stadt Wuppertal wollte ja angeblich bei den Verleihscootern Fehler anderer Städte vermeiden und mußte trotzdem die Stadt ins „Scooterchaos“ stürzen. Auch achteinhalb Monate nach Beginn der „Pilotphase“ stehen die Fahrzeuge quer auf Gehwegen, mitten auf der Fahrbahn neben den designierten Abstellplätzen (oben) und liegen im Gebüsch herum.

In Düsseldorf hat die offensichtliche Drohung mit Entzug der Sondernutzungserlaubnis gefruchtet, so daß Verleiher plötzlich in der Lage sind sicherzustellen, daß die Scooter nach Beendigung des Leihvorgangs im Abstellbereich (Foto oben, linke Seite) befinden und nicht daneben wie in Wuppertal (Foto oben, rechte Seite, Abstellbereich rot eingefärbt).

Daß das mit der ewigen „Evaluierung“ ohne Nennung eines Datums, wann die Pilotphase denn beendet sein soll (1), die Markierung der Abstellbereiche (2), der Strafgebühren über die Verleiher (3) und die Kontrolle des Ordnungsamtes (4) in VO/0723/24 [1] nicht klappt, sieht man an fehlenden wesentlichen Verbesserungen der Situation im Tal. [2]

Zu (2): Zur Vermeidung des Chaos‘ anderer Städte sind die vorherige Festlegung und Markierung festgelegter Abstellplätze im Vorhinein erforderlich, damit jeder Verkehrsteilnehmer die Bereiche feststellen kann und nicht nur Leihscooterfahrer in irgendeiner „App“. Zudem gehört der Widerspruch gelöst, daß die Sondernutzungserlaubnis einerseits das Abstellende u.a. in den Fußgängerzonen untersagt, Politik und Verwaltung aber lustig 10 der 18 Abstellbereiche in der Elberfelder Innenstadt just in der Fußgängerzone ausweisen. [2]

Zu (3): Die Vertreterin von Limebike hat vergangenes Jahr in den Bezirksvertretungen Elberfeld und Cronenberg klargestellt, daß die Prüfung der „Abschiedsfotos“ bei Verleihende lediglich manuell und stichprobenhaft erfolgt – wenn überhaupt, dann nur in den (geringen) Fällen, in denen eine Beschwerde über die Internetseite des Verleihers eingegangen ist. [2]

Zu (4): Das Ordnungsamt hat zudem klargestellt, daß es für die Kontrolle der Leihscooter keine zusätzlichen Ressourcen bereitstellen kann. [2]

Von flächendeckender Verfolgung der Parkverstöße kann also keine Rede sein.

Vor allem bei der Benutzung der Leihscooter ist die Identität des Fahrers nicht hinreichend zu ermitteln. So gibt es zahlreiche durch Scooterfahrer verursachte Fälle, auch mit Unfallflucht [3]. Offenkundig reichen die von den Verleihern getroffenen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung nicht aus („Fantasienamen in der Verleih-App“ [4]).

Aus diesem Grund hat die Stadt Gelsenkirchen den örtlichen Verleihern eine Pflicht zur Identitätsfeststellung des Fahrers in die Sondernutzungserlaubnis geschrieben. Andernfalls gilt diese als versagt und die Scooter sind bis zu einem festgelegten Datum nach § 22 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW aus dem öffentliche Verkehrsraum zu entfernen. Begründet wird dies mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und dem Schutz von Leib und Leben (Art. 2 Abs. 1 GG) der am Gemeingebrauch des Straßenraums teilnehmenden Dritten. [5]

Bekanntlich [4] sind die beiden Verleiher vor dem Verwaltungsgericht mit den Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gescheitert [5] und haben sich in der Folge aus Gelsenkirchen rasch zurückgezogen. Das Gericht hat im übrigen die vorgenannte Begründung der Beklagten als ausreichend gesehen.

Wuppertal „evaluiert“ hingegen – bis zu St. Nimmerlein – fröhlich weiter. Und so fehlt dann in der Sitzung des „Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Nachhaltigkeit“ vom 13.06.24 freilich auch die weitergehende Anregung [6], dem Beispiel Gelsenkirchen zu folgen.

Quellen und Verweise

[1] VO/0723/24, Bedingungen des E-Tretroller-Verleihs in Wuppertal
https://ris.wuppertal.de/si0057.asp?__ksinr=22175

[2] Scooter-Artikel auf njuuz:

Zwischenfazit Lime-E-Scooter-Verleih: Mit Zitronen gehandelt

Auf den „Lime“ gegangen

Verleih-E-Scooter: Hintergrund

E-Scooter-Verleih: Politik meckert über die eigenen Beschlüsse

[3] Zahlreiche Unfälle und Unfallfluchten von eKF-Fahrern:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5808220
24.06.2024 – 12:49 Kind auf Berliner Straße mit E-Scooter angefahren – Fahrer flüchtet

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5788157
27.05.2024 – 14:42 Unfallflucht mit Scooter, Kollision mit Radfahrer auf der Nordbahntrasse

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5778255
11.05.2024, 21:20 Unfallflucht mit Scooter, Kollision mit Fußgänger auf Gehweg

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5747824
02.04.2024 – 12:09 Unfallflucht mit Scooter; Kollision mit Pkw bei Querung an roter Ampel, Scooter-Sozius schwer verletzt

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5728520
05.03.2024 – 13:56 Unfallflucht mit Scooter; Kollision mit Kind auf Tretroller auf Gehweg

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5653336
20.11.2023 – 13:18 Doppelt besetzter Scooter fährt auf Streifenwagen auf

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5617663
04.10.2023 – 10:42 Unfallflucht mit Scooter und Sozius zu Fuß nach Kollision mit Pedelecfahrer

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5537457
19.06.2023 – 10:50 Unfallflucht mit Scooter, Kollision mit Fußgänger auf Gehweg

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/5536299
16.06.2023 – 15:24 Unfallflucht mit Scooter, Kollision mit Fußgänger auf Gehweg

[4] E-Scooter-Bann in Gelsenkirchen bestätigt, Beck aktuell,
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-gelsenkirchen-2l444-24-e-scooter-entfernung-stadt-gelsenkirchen

[5] VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 15.04.2024 – 2 L 444/24 und 2 L 495/24,
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2024/2_L_444_24_Beschluss_20240415.html

[6] Identitätsfeststellung beim Verleih von E-Scootern (Elektrokleinstfahrzeugen)
https://up.picr.de/47929051zl.pdf

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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    Schlafen eher nicht. Ich habe eher den Eindruck, vor allem das federführende Klimaressort blockiert Veränderungen, zumindest solange die Politik in den Ausschüssen und letztlich der Rat der Verwaltung keine weitergehenden oder einschränkenden Vorgaben macht.

  2. Susanne Thönes sagt:

    Die Pflicht zur eindeutigen Identitätsfeststellung ist eine zwingende Voraussetzung zur Anmietung! Insbesondere aus versicherungsrechtlicher Sicht!
    Es muss feststellbar sein, wer Schäden, auch an Leib und Leben, mit diesen Leih-Scootern verursacht.
    Wenn das nicht gegeben ist, darf kein Verleih stattfinden.

    Bis dato ist mir auch kaum ein Nutzer begegnet, der eindeutig volljährig war, kein Wunder, wenn man die App mit Phantasienamen nutzen kann.

    Schläft hier die Verwaltung ?

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