Ein (Parkraum-) Konzept für Hombüchel

Konzept zielt offenbar wie gehabt auf Parkraumoptimierung ab

Unbemerkt von der Wuppertaler Presse hat die Bezirksvertretung offenbar in der März-Sitzung ein Parkraumkonzept für den Hombüchel beschlossen. Bevor wir Sie auf eine Fotostrecke mitnehmen, um die Verbesserungen zu analysieren, eine Randnotiz dazu aus der Verwaltung.

Amt 104 lehnt die Einführung eines Bewohner-Parkkonzeptes einer Straße nach der anderen als „nicht praktikabel“ ab [1], wie das erfolgreich bei der Hospitalstraße und dem westlichen Ende der Luise praktiziert wurde.

Ein Parkraumkonzept mit Reservierung von Stellflächen auf der Fahrbahn (landläufig „Straße“) für Bewohner hat immer zur Folge, daß bisher geduldete „Parkplätze“ auf dem Gehweg wegfallen. Würde man behutsam und zeitlich verzögert vorgehen, das heißt Straße für Straße, würden ja immer nur ein paar Stellflächen wegfallen. Offenbar ist es von Politik und Verwaltung gewünscht, daß bei Einführung eines „großen“ Parkraumkonzeptes für ein ganzes Viertel auf einen Schlag ein Gutteil der bisher als Parkplatz genutzten Stellflächen wegfällt – mit einem Aufschrei der Anwohner als unmittelbare Folge davon. Darf es noch ein bißchen mehr weh tun?

Einseitiges Haltverbot gibt klare Vorgabe, auf welcher Seite der Fahrbahn geparkt wird

Im Bereich der Grundschule (80) gibt es sogar einen vorgezogenen Gehweg.

Im Bereich der Grundschule ist in Fahrtrichtung rechts ein „absolutes“ Haltverbot angeordnet. Bis auf ein paar Deppen, die nicht einmal diese Zeichensprache verstehen, klappt das mit der Verständigung gut: Steht das Haltverbot rechts, kann links problemlos auf der Fahrbahn/Straße geparkt werden, ohne sich die Reifen und Felgen auf dem Bordstein kaputtzuschrammen.

Im Bereich der Schule ist sogar der Gehweg vorgezogen, das heißt breiter angelegt, so daß Schüler hier Autos sehen (und umgekehrt; wichtig: Sichtbeziehungen!) und so gefahrlos die Fahrbahn queren können. Leider ist ein solch vorgezogener Gehweg an der Ecke Reitbahnstraße/Hochstraße ganz komplett völlig unmöglich. Denn sonst könnten Fußgänger, die die Reitbahnstraße queren, und Autofahrer, die die steile Reitbahnstraße herunterbrettern und mit der Suche des Bremspedals beschäftigt sind, sich ja frühzeitig sehen (also Fußgänger und Autofahrer, die dann mal etwas früher nach dem Bremspedal suchen). Was das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt achten) 20 Meter vor der Kreuzung auf der Reitbahnstraße zu suchen hat (und nicht dort, wo wirklich Vorfahrt zu achten ist), weiß auch nur 104, wenn überhaupt.

Oh, ein klarstellendes Haltverbot (VZ 283), wo das sonst angeblich nicht geht.

Zurück zum Hombüchel. Im Bereich der Nr. 48 gibt es ein klarstellendes Haltverbot – und da ist nicht zugeparkt. Also dieses Schild scheint eine Art Wundermittel bei der Parkordnung zu haben.

Und sogar ein paar Sperrpfosten auf der Innenseite der Rechtskurve, wow!

Und sogar ein paar Sperrpfosten (amtlich Verkehrszeichen 600-60) sind mitten auf der Straße gewachsen. Das Amt 104 hat diese bestimmt nicht angeordnet – wie auch am Kradparkplatz bei Bayer auf der Friedrich-Ebert-Straße. [2] Denn wenn jemand woanders Sperrpfosten haben will, geht das angeblich nicht. Klarstellende Verkehrszeichen sind dann niemand nicht bekannt, oder es wird für jeden Parkplatz eine Politesse als unbesetzte Stelle zur Kontrolle eingeplant.

Das Verkehrszeichen 283 Haltverbot Ende, und dahinter wird prompt wieder parkraumoptimiert und dafür für Fußgänger geparkt.'

Hinter der Kurve sieht man die Wunderwirkung des rot-blauen Haltverbots: Dahinter wird – wie Jahrzehnte üblich – parkraumoptimiert der Gehweg benutzt. Zu gut deutsch: Fußgänger sollen sehen, wo sie bleiben.

Auch im Bereich der Hausnummern 25-31 verhilft ein Haltverbot auf der rechten Seite zum ordnungsgemäßen Parken auf der Fahrbahn (Straße) links.

Auch im Bereich Hombüchel 25-31 verhilft ein Haltverbot auf der rechten Seite zum ordnungsgemäßen Parken auf der Fahrbahn (Straße) links.

In anderen Bereichen Hombüchels fehlt ein einseitiges Haltverbot.

In den anderen Bereichen Hombüchel sieht es leider aus wie eh und je: Parken nach Landrecht halb auf dem Gehweg. Regel: Je Gehweg, desto mehr Fahrbahn. Diese Art der Parkraumoptimierung öffentlicher Verkehrsflächen ist offenbar auch das Ziel des BV-Konzeptes.

Und das Ergebnis nennt sich parkraumoptimiert bzw. unpassierbar für Fußgänger.

Schade nur, wenn die Sanitäter wegen dieser Parkraumoptimierung die Oma aus dem dritten Stock nicht auf der Liege aus dem Haus bekommen. Da ist – im Hinblick auf die Belange der Fußgänger – noch eine ganze Menge „Luft“ im sog. „Konzept“.

(Wer Satierchen findet, kann die knuffigen Tierchen gerne behalten.)

[1] https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=31689

[2] https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=25758

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