30.10.2023Gedenkbuch Wuppertal
Zum Novemberpogrom 1938 in Wuppertal
Gedenkrundgang anläßlich des Novemberpogroms vom 9. bis 11. Novembers 1938 in Wuppertal
Gedenkrundgang
Vor 86 Jahren wütete auch in Wuppertal der Nazimob und griff das Leben der jüdischen Wuppertaler:innen an. Kurz nach Mitternacht, am Morgen des 10. Novembers 1938, wurden die ersten Schaufenster von jüdischen Geschäften in der Elberfelder Innenstadt eingeworfen. Die Täter, unter ihnen der SS-Mann und Versteigerer Bruno Koepchen, fuhren mit der Kraftdroschke vor. In der Herzogstraße warfen sie beim Schuhhaus Tack und anderen jüdischen Geschäften mit Flaschen die Schaufensterscheiben ein. Der Fahrer brachte sie nach kurzem Zwischenstopp in der Kreisleitung der NSDAP zur Synagoge in die Elberfelder Genügsamkeitstraße. „Die Herren stiegen aus und begaben sich zur Synagoge. Da sie durch das Hauptportal nicht in die Synagoge hinein konnten, gingen sie von der Seite aus, durch den dort befindlichen Eingang in die Synagoge. Nach einiger Zeit sah ich dann, dass die Synagoge brannte.“
Der Novemberpogrom in Wuppertal dauerte bis zum 12. November 1938. Die Nazis demolierten und zündeten die Synagogen und Betsäle an. Zahlreiche jüdische Geschäfte und Privatwohnungen wurden teilweise am helllichten Tag verwüstet und geplündert. Schließlich zündeten sie am 18. November 1938 um 23:39 Uhr die Umkleidekabinen des jüdischen Tennisclubs an der Oberbergischen Straße 240 an.
Die Zerstörungen mussten die Juden per „Sühneabgabe“ selber zahlen. Insgesamt 1 Milliarde Reichsmark mussten reichsweit für die „Judenvermögensabgabe“ zum Ausgleich der Schäden aufgebracht werden. Die Finanzämter „gewährten“ Ratenzahlungen, die in fünf Raten eingezogen wurden. Wer jetzt noch auswandern konnte, musste auch den Rest seines Vermögens den deutschen Finanzämtern überlassen.
Erinnern möchten wir auch an die jüdischen Menschen aus Wuppertal, die während des Pogroms ermordet wurden, sich aus Verzweiflung das Leben nahmen oder an dem Schock der gewalttätigen Übergriffe starben. Zu nennen sind der Arzt Dr. Theo Plaut und seine Frau Elli, die sich am 15. November 1938 das Leben nahmen. Der Kaufmann Alfred Fleischhacker erhängte sich am 8. Dezember 1938, kurz nach seiner Entlassung aus dem KZ Dachau. Die 73 jährige Johanna Siéradzki wurde in der Pogromnacht in ihrer Wohnung in der Ekkehardstraße 15 (damals Mittelstraße) überfallen und erlitt einen Gehirnschlag, an dem sie am 13. November 1938 verstarb.
Niemand ist vergessen!
Nie wieder ist heute!
In tiefer Verbundenheit mit den Opfern des 7. Oktober 2023!
L’Chaim – Es lebe das Leben!
Bringt Blumen mit!!
Hintergrund:
Der Novemberpogrom in Wuppertal
Die Täter brauchten nicht den Schutz der Nacht. Wenn die jüdischen Einrichtungen nicht restlos abbrannten, kamen sie bis zu dreimal an den Tatort wieder. Am 10. November um 4:00 Uhr brannte die Synagoge an der Genügsamkeitsstraße, um 8:00 Uhr wurde die Barmer Synagoge in der Scheurenstraße angezündet. Um 18:00 Uhr kamen die Brandstifter wieder in Genügsamkeitsstraße und legten erneut Feuer. Die Friedhofskapellen am Weinberg und an der Hugostraße brannten schließlich um 20:00 Uhr. Zumindest am Weinberg verzichtete die um 21:00 Uhr erschienene Feuerwehr auf angeblichen Befehl hin auf Löschung und fuhr nach 30 Minuten wieder ab. Die Friedhofskapelle Hugostraße wurde auch am 11. November 1938 nochmal angezündet.
Die kleinen jüdischen Betsäle der ostjüdischen und orthodoxen Gemeinde in der Luisenstraße 58 b und 60 b wurde am frühen Abend des 11. November 1938 demoliert und geplündert. Thorarollen wurden angezündet, aber die Gebäude wurden nicht angezündet, wahrscheinlich weil sie im „arischen“ Besitz waren.
Nur wenig im öffentlichen Bewusstsein ist, dass die Elberfelder Synagoge – so eine eindeutige Zeugenaussage -, u.a. von Feuerwehrleuten angezündet wurde. Insgesamt waren in der Wuppertaler „Feuerlöschpolizei“ zahlreiche sog. Alte Kämpfer der SA und der NSDAP tätig. In diesem Geist formulierte auch der Oberstleutnant der Feuerlöschpolizei, Hermann Wessels, in seinem offiziellen Einsatzbericht zum Elberfelder Synagogenbrand hämisch: „Eigentümer: Jüdische Gemeinde. Stand: Parasiten, Wohnung: Parasiten“.
Das Bettengeschäft Sigismund Alsberg in der Berliner Straße 53 wurde dreimal angesteckt. (10.11, 11.11 und 12.11.1938) Kissenbezüge und Betten wurden geraubt. Die Herzogstraße, die Neumarktstraße (Hermann-Göring-Straße) und die damalige Königstraße (Straße der SA) (heute Friedrich-Ebert Straße) in Elberfeld waren mit Waren und mit zertrümmerten Gegenständen aus jüdischen Geschäften übersät. In der Grünstraße waren ganze Wohnungseinrichtungen aus dem Haus geworfen worden, in der Elberfelder Wortmannstraße wurde ein Auto in Brand gesetzt. Sogar das jüdische Altenheim in Elberfeld sollte angegriffen werden, verhindert wurde der Überfall nur durch einen Autofahrer, der ein SA-Mann vor dem Altenheim anfuhr und schwer verletzte, sodass der Mob abgelenkt wurde.
Die Gestapo und der Novemberpogrom
Die Gestapo-Führung in Berlin, aber auch die lokalen Gestapo-Dienststellen wurden von dem Novemberpogrom vollkommen überrascht. Die Wuppertaler Gestapoaußendienststelle und ihre Nebenstellen in Solingen, Remscheid und Barmen hatten keinerlei Zugriff auf die Ereignisse. Holger Berschel resümierte für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf: „Die Gestapo war zu keiner Zeit in der Lage, die Ausschreitungen tatsächlich zu kontrollieren. Sowohl der Beginn der Aktion als auch ihr Ende wurden von der Partei angeordnet.“
Am 9. November 1938 wies Gestapo-Leiter Heinrich Müller erst um 23:55 Uhr in einem Fernschreiben alle Stapostellen an, sich auf „Judenaktionen“ einzustellen: „1. Es werden in kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden, insbesondere gegen deren Synagogen, stattfinden. Sie sind nicht zu stören. Jedoch ist Benehmen mit der Ordnungspolizei sicherzustellen, dass Plünderungen und besondere Ausschreitungen unterbunden werden können. 2. Sofern sich in Synagogen wichtiges Archivmaterial befindet, ist dieses durch eine sofortige Maßnahme sicher zu stellen. 3. Es ist vorzubereiten die Festnahme von etwa 20-30.000 Juden im Reiche. Es sind auszuwählen vor allem vermögende Juden. Nähere Anordnungen ergehen noch im Laufe der Nacht.“
Am 10. November 1938 um 1:20 Uhr präzisierte Reinhard Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei, also der Gestapo und der Kripo, die Anweisungen zum Pogrom in einem Blitz-Fernschreiben: „a) Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die keine Gefährdung deutschen Lebens oder Eigentums mit sich bringen (z.B. Synagogenbrände nur, wenn keine Brandgefahr für die Umgebung vorhanden ist), b) Geschäfte und Wohnungen von Juden dürfen nur zerstört, nicht geplündert werden. Die Polizei ist angewiesen, die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und Plünderer festzunehmen.“ Darüber hinaus sollten, sobald es die Kräfte zuließen, „in allen Bezirken so viele Juden [wie möglich] insbesondere wohlhabende“ festgenommen werden. Es seien „zunächst nur gesunde männliche Juden nicht zu hohen Alters festzunehmen“ und die unverzügliche Überstellung in Konzentrationslager vorzubereiten.
Bericht der Feuerwehr (Landesarchiv NRW Rheinland)
Die Gestapo und der Novemberpogrom
Die Gestapo-Führung in Berlin, aber auch die lokalen Gestapo-Dienststellen wurden von dem Novemberpogrom vollkommen überrascht. Die Wuppertaler Gestapoaußendienststelle und ihre Nebenstellen in Solingen, Remscheid und Barmen hatten keinerlei Zugriff auf die Ereignisse. Holger Berschel resümierte für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf: „Die Gestapo war zu keiner Zeit in der Lage, die Ausschreitungen tatsächlich zu kontrollieren. Sowohl der Beginn der Aktion als auch ihr Ende wurden von der Partei angeordnet.“
Am 9. November 1938 wies Gestapo-Leiter Heinrich Müller erst um 23:55 Uhr in einem Fernschreiben alle Stapostellen an, sich auf „Judenaktionen“ einzustellen: „1. Es werden in kürzester Frist in ganz Deutschland Aktionen gegen Juden, insbesondere gegen deren Synagogen, stattfinden. Sie sind nicht zu stören. Jedoch ist Benehmen mit der Ordnungspolizei sicherzustellen, dass Plünderungen und besondere Ausschreitungen unterbunden werden können. 2. Sofern sich in Synagogen wichtiges Archivmaterial befindet, ist dieses durch eine sofortige Maßnahme sicher zu stellen. 3. Es ist vorzubereiten die Festnahme von etwa 20-30.000 Juden im Reiche. Es sind auszuwählen vor allem vermögende Juden. Nähere Anordnungen ergehen noch im Laufe der Nacht.“
Am 10. November 1938 um 1:20 Uhr präzisierte Reinhard Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei, also der Gestapo und der Kripo, die Anweisungen zum Pogrom in einem Blitz-Fernschreiben: „a) Es dürfen nur solche Maßnahmen getroffen werden, die keine Gefährdung deutschen Lebens oder Eigentums mit sich bringen (z.B. Synagogenbrände nur, wenn keine Brandgefahr für die Umgebung vorhanden ist), b) Geschäfte und Wohnungen von Juden dürfen nur zerstört, nicht geplündert werden. Die Polizei ist angewiesen, die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und Plünderer festzunehmen.“ Darüber hinaus sollten, sobald es die Kräfte zuließen, „in allen Bezirken so viele Juden [wie möglich] insbesondere wohlhabende“ festgenommen werden. Es seien „zunächst nur gesunde männliche Juden nicht zu hohen Alters festzunehmen“ und die unverzügliche Überstellung in Konzentrationslager vorzubereiten.
Festnahmeaktion
Diese Festnahmeaktion wurde von der Gestapo Düsseldorf als „Vergeltungsaktion für v. Rath gegen Juden“ deklariert. Der zu verhaftende Personenkreis wurde im Gestapo-Jargon als „Aktionsjuden“ oder als „Novemberjuden“ bezeichnet
Die Düsseldorfer Gestapo hatte als erste Reaktion auf die befohlene Festnahme-Aktion die Inanspruchname von Justizgefängnissen genehmigt. In Wuppertal, Solingen, Remscheid und Velbert begannen schon in der Nacht auf den 10. November 1938 die ersten Verhaftungen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit organisierten die lokalen Gestapostellen mit ihren „Judensachbearbeitern“ die Verhaftungsaktion. Verantwortlich für Wuppertal waren der Leiter der Gestapoaußendienststelle Wilhelm Müller und der Leiter der „Kulturabteilung“ Ernst Hartmann, in Solingen Josef Koke und in Remscheid Johann Jung als Leiter der Gestaponebenstellen.
46 jüdische Männer aus Wuppertal und Velbert wurden im Justizgefängnis Wuppertal-Bendahl und eine unbekannte Zahl von jüdischen Personen im Barmer Justizgefängnis an der Sedanstraße eingesperrt. Auch die Polizeigefängnisse in der Bachstraße und in der Von der Heydts Gasse wurden belegt. In Solingen und Remscheid wurden das Polizeigefängnis im Stadthaus und in der Uhlandstraße genutzt.
Die genaue Anzahl der Verhafteten ist nicht bekannt. Am 16. November 1938 wurden etwa 125 männliche Juden aus dem Bergischen Land in einem gemeinsamen Transport aus Düsseldorf mit anderen Juden aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf ins Konzentrationslager Dachau deportiert. Aus Wuppertal sind 90, aus Solingen 10, aus Remscheid 5 und aus Velbert 5 jüdische Männer bei der Ankunft in Dachau registriert worden. Die anderen jüdischen Schutzhäftlinge, die meist älter als 55 Jahre oder als nicht „arbeitsfähig“ oder „lagerfähig“ kategorisiert waren, wurden nach wenigen Tagen wieder freigelassen.
Deportation nach Dachau
Der genaue Ablauf der Deportation nach Dachau ist nicht bekannt. Sicher ist, dass die Häftlinge im Laufe des 17. Novembers 1938 im KZ Dachau ankamen. Überliefert ist eine Anweisung der Wuppertaler Gestapo an das Gefängnis Wuppertal-Bendahl, 32 jüdische Häftlinge am 16. November 1938 um 7:45 Uhr „zwecks Abtransport mittels Autobus bereitzuhalten“.
Ein Deportierter, Erich Löwenstein, der auch in Bendahl einsaß, erinnerte sich, dass er mit 20-30 Juden mit Bussen zum Viehhof am Arrenberg transportiert und via Bahnhof Steinbeck nach Düsseldorf gebracht wurde, von wo der Sammeltransport nach Dachau startete. „Dort waren Hunderte aus der ganzen Region, aus Köln, aus Düsseldorf, aus Aachen, aus Wuppertal.“
Aus einer Notiz über einen telefonischen Befehl der Düsseldorfer Gestapo an die Gestapoaußendienststelle Krefeld vom 14. November 1938 wissen wir, dass die Gestapo selbst die Bewachung des Transportes übernommen hat. In dem Befehl hieß es: „Als Begleitpersonal für die Fahrt nach Dachau sind 5 (fünf) Beamte der dortigen Außendienststelle zu entsenden. Bewaffnung und Ausrüstung: Pistole, 20 Schuß Munition, Signalpfeife und Schließkette. Vorsorglich ist für 12 Stunden Verpflegung mitzunehmen, da im Zuge keine Möglichkeit für die Bereitung von Verpflegung besteht. Für die Häftlinge ist keine Marschverpflegung mitzugeben.“ Nach Aussage des Wuppertaler Gestapo-Beamten Eugen Pedrotti wurde der Dachau-Transport auch von dem Wuppertaler „Juden-Sachbearbeiter“ Friedrich Pentinghaus begleitet.
Im KZ Dachau wurden die Juden aus unserer Region zwischen einem und drei Monate eingesperrt und mit der ganzen Brutalität des Lagerlebens konfrontiert. Mindestens eine Person, der Solinger Gustav Joseph, überlebte die Haftbedingungen in Dachau nicht. Er starb in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 1939.
Die Inhaftierungen in Dachau und anderen Konzentrationslagern wurden in vielen Fällen vom NS-Regime als Druckmittel eingesetzt, um die „Arisierung“ der jüdischen Geschäfte und Firmen und die Auswanderung zu beschleunigen. Eine frühzeitige Haftentlassung wurde von der Gestapo in vielen Fällen an die Bereitschaft gekoppelt, die Geschäfte und Firmen schnell zu arisieren oder zu liquidieren oder eine rasche Auswanderung unter Zurücklassung des Großteils des Besitzes zu betreiben.
Die Freilassung der Häftlinge waren daher keine „Großzügigkeit“ der örtlichen Gestapo oder der besonderen „Humanität“ des örtlichen Außendienststellenleiters und einzelner „Gestapo-Sachbearbeiter“ geschuldet, sondern das GESTAPA in Berlin hatte in einem Runderlass vom 16. November 1938 Voraussetzungen für die Entlassungen formuliert.
Berschel fasste Heydrichs die Direktiven wie folgt zusammen: „Häftlinge, die `zur Einleitung oder Fortführung von Arisierungsverhandlungen benötigt werden´ seien sofort zu entlassen. Dabei sei im Interesse der erwünschten Arisierung großzügig zu verfahren.“ Auch seien Juden sofort zu entlassen, „wenn dies ein dringendes Bedürfnis der deutschen Wirtschaft, insb. aber des deutschen Exports“ sei. Zusätzlich ordnete Heydrich die Entlassung von körperbehinderten, kranken und über 60 Jahre alten jüdischen Häftlingen an. Schließlich, so formulierte Berschel, sollte „eine bevorstehende Auswanderung nicht gestört werden.“
Täter
Nach 1945 wurden übrigens nur 6 Nationalsozialisten für die Teilnahme am Pogrom in Wuppertal als Täter verurteilt. Für die Brandstiftung an der Elberfelder Synagoge wurden der ehemalige NSDAP-Kreisorganisationsleiter und Leiter der NSDAP-Ortsgruppe Distelbeck Wilhelm Peters, und aus der Nachbarschaft die SS-Männer Ernst Becher, Siegfried Kotthaus und Bruno Koepchen verurteilt . Peters und Koepchen erhielte in der 1. Instanz eine Haftstrafe von 2 Jahren, Becher 1 Jahr und 9 Monate, Kotthaus 1 Jahr und drei Monate.
Die beiden NSDAP-Mitglieder Wilhelm Haarhoff und Karl Ludwig wurden wegen Beihilfe bei der Zerstörung und Schändung des jüdischen Friedhofs am Weinberg verurteilt. (LAV NRW R, Gerichte Rep. 240 Nr. 14.) Sie hatten neues Benzin herbeigeschafft. Ludwig soll beim Anblick der Flammen Hetzlieder gesungen haben und aus Freude „umhergesprungen“.
Bruno Koepchen stammt übrigens aus der bekannten Versteigerer-Familie Koepchen / Wiedenstritt. Er wurde nach 1945 wegen der Brandstiftung der Elberfelder Synagoge zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der überzeugte Nazi, er war seit 1930 Mitglied der NSDAP, rückte am 6.9.1939 zur Ausbildung zur SS-Totenkopf-Standarte nach Dachau ein und leistete seinen SS-Dienst als Wachposten im KZ Dachau und später im KZ Flossenbürg. 1940 ist sein Dienstgrad Rottenführer. Anfang Juni 1941 wechselte er als SS-Sturmmann zur Inspektion der Konzentrationslager nach Oranienburg. Ab den 3.2.1941 stieg der SS-Mann zum Sachbearbeiter im SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt auf. In der Abteilung D IV/ 4 bearbeitete er im Bereich KZ-Verwaltung. Am 1.5.1942 wurde er zum SS-Unterscharführer befördert. Es ist unklar, wann Bruno Koepchen zurück nach Wuppertal kommt, sicher ist aber, dass das Versteigerungshaus Koepchen ab 1941 von der Gestapo beauftragt wurde, nach jüdischem Besitz in Wuppertal zu fahnden und später jüdischen Besitz auf großen Versteigerungen an die deutschen Volksgenossen weitervertickte. Unmittelbar nach den Deportationen wurde der Hausrat und die Wohnungseinrichtungen von Mitarbeitern vom Finanzamt taxiert und bei öffentlichen Versteigerungen wie im Evangelischen Vereinshaus, in den Wohnungen der Deportierten oder in den Versteigerungslokalen von Koepchen und Wiedenstritt regelrecht verschleudert.
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