30.01.2019

Erhalt der Stichwahl – kein Sonderweg für NRW

Wir können nicht nachvollziehen, dass die Landesregierung die Stichwahl wieder in Frage stellt.

„Die Stichwahl hat sich als Instrument der Demokratie für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten bewährt. Wir können nicht nachvollziehen, dass die Landesregierung die Stichwahl jetzt wieder in Frage stellt. Die Stichwahl wurde erstmalig vor 25 Jahren in NRW eingeführt und 2007 zur Kommunalwahl 2009 von der Landesregierung Rüttgers wieder abgeschafft. Bei der Kommunalwahl 2009 haben mangels Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen Kommunen gewonnen, die weniger als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten. So wurden beispielsweise in Wülfrath die Bürgermeisterin mit nur 27 Prozent und in Monheim der Bürgermeister mit 30,4 Prozent der Stimmen gewählt. Einen entsprechenden Antrag, dass sich der Rat für die Beibehaltung der Stichwahl ausspricht, werden wir in die kommende Ratssitzung einbringen“, erklärt Klaus Jürgen Reese, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion.Thomas Kring, Kreisvorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK), ergänzt: „Um die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten auch zukünftig mit einer möglichst großen demokratischen Legitimation auszustatten, wurde die Stichwahl 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken im Landtag wieder eingeführt. Nach Auffassung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat dies wieder zu einer höheren Legitimation des Gewählten/der Gewählten geführt. Zwar liegt die Wahlbeteiligung in der Stichwahl in der Regel unter der Wahlbeteiligung des ersten Wahlgangs, dies wird jedoch durch die in der Stichwahl beschränkte Auswahl zwischen den beiden besten Bewerbern des ersten Wahlgangs kompensiert. So ist die auf den in der Stichwahl obsiegenden Kandidaten oder Kandidatin entfallende Anzahl der absoluten Stimmen in nahezu allen Fällen höher, als die absolute Stimmenzahl des besten Bewerbers im ersten Wahlgang. In den übrigen Fällen liegt die absolute Stimmenzahl in der Stichwahl nur knapp unter der im ersten Wahlgang.“Auch zeigen die Erfahrungen mit der Stichwahl in anderen Bundesländern nach Ansicht der beiden Sozialdemokraten, dass sich die Stichwahl bewährt habe. Nachdem Thüringen mit dem Gesetz vom 26. Februar 2010 die Stichwahl wieder eingeführt habe, verfügen alle Bundesländer über ein Stichwahlsystem für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten. NRW sollte hier keinen Sonderweg gehen.

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