16.08.2022

Erhöhung der Fernwärmepreise; Überprüfung der Rechtsverordnung angekündigt

Besseren Schutz vor Preiserhöhungen für Fernwärmekunden: Das könnte eine Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung der Fernwärme (AVBFernwärmeV), eine Rechtsverordnung des Bundes, bringen.

In der Verordnung werden die Faktoren zur Festlegung der Fernwärmepreise geregelt. Diese Verordnung werde nun überprüft, wie aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hervorgeht, das dem Bundestagsabgeordneten Helge Lindh auf Anfrage hin vorliegt. Hintergrund ist die zum Januar in Kraft getretene Erhöhung der Fernwärmepreise. Das vorliegende Schreiben beantworte Fragen des Wuppertaler Bundestagsabgeordneten, die sich in diesem Zusammenhang mit der AVBFernwärmeV gestellt hätten. Bisher verpflichte die Verordnung Anbieter von Fernwärme dazu, sowohl die Kostenentwicklung bei der Produktion von Fernwärme als auch die allgemeine Kostenentwicklung auf dem Wärmemarkt zu berücksichtigen. Die darauf basierende Kopplung des Fernwärme- an den Gaspreis durch die WSW sei ein Grund für die hohen Preissteigerungen. Lindh:

„Die aktuelle Rechtslage muss überprüft werden. Was noch vor einigen Jahren die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt hat – nämlich eine Kopplung von Fernwärme- und Gaspreis – ist nun zu einem Teil der Kostenfalle geworden. Das Wuppertaler Müllheizkraftwerk, das die Stadt mit Fernwärme versorgt, wird eben nicht mit Gas betrieben. Eine alleinige Orientierung an der Gaspreisentwicklung ist daher kaum nachvollziehbar zu rechtfertigen. Es ist daher gerade auch für die zehntausenden Wuppertaler Haushalte, die Fernwärme beziehen, eine gute Nachricht, dass das zuständige Bundesministerium nun eine Überprüfung der entsprechenden Verordnung vornehmen will und in Zukunft extreme Kostensteigerungen im Fernwärmebereich verhindert werden.

Denkbar wäre etwa, dass auch eine Orientierung an anderen Energieträgern oder Kostenbestandteilen für die Berechnung des Fernwärmepreises zugrunde gelegt werden kann. Zentral bleibt in jedem Fall, dass der Verbraucherschutz gestärkt und an die neuen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angepasst wird. Fernwärme ist einer der zentralen Bestandteile der Wärmewende, die wir im Gebäudesektor dringend benötigen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Die nun folgenden Prüfungen des Ministeriums werde ich weiter genau beobachten.“

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