Erleichterungen beim Wiederaufbau in Katastrophengebieten

Eine überfraktionelle Parlamentariergruppe mit Anja Lieber MdB setzt sich für Änderungen im Baurecht ein, die den Wiederaufbau zum Beispiel nach Hochwasser einfacher machen sollen.

Von links nach rechts: Dietmar Horn (AL BMWSB), Mechthild Heil (MdB), Anja Liebert (MdB), Martin Diedenhofen (MdB), Ausschussvorsitzende Sandra Weeser (MdB). Foto: privatVon links nach rechts: Dietmar Horn (AL BMWSB), Mechthild Heil (MdB), Anja Liebert (MdB), Martin Diedenhofen (MdB), Ausschussvorsitzende Sandra Weeser (MdB). Foto: privat

Gute Nachrichten für das Ahrtal, aber auch andere von Katastrophen betroffene Gebiete in Deutschland: Das Bauministerium wird in den kommenden Wochen einen Novellierungsentwurf vorlegen, mit dem bauplanungsrechtliche Erleichterungen im Baugesetzbuch ermöglicht werden. Dies nahmen die Bundestagsabgeordneten Sandra Weeser (FDP), Martin Diedenhofen (SPD), Mechthild Heil (CDU/CSU) und Anja Liebert (Bündnis 90/Die Grünen) in dieser parlamentarischen Sitzungswoche zum Anlass, um sich mit dem Abteilungsleiter für Stadtentwicklung und Raumordnung im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Dietmar Horn, zum aktuellen Stand des Verfahrens und den regierungsseitig erarbeiteten Erleichterungen auszutauschen.

Die überfraktionelle Parlamentariergruppe konnte zuletzt die Verlängerung der Antragsfristen für Hilfen aus dem Wiederaufbau-Fonds um drei Jahre und eine entsprechende Verlängerung der Bewilligungsfristen voranbringen, was auch Hochwasser-Betroffenen im Bergischen Land und in NRW zugute kommt. Nun wurde der gewinnbringende Austausch über Fraktionsgrenzen hinweg zwischen Parlament und Regierung fortgeführt.

Im gemeinsamen Dialog wurden auf Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen, mögliche bauplanungsrechtliche Änderungen diskutiert. Ziel ist es jetzt, die notwendigen Weichenstellungen im Baugesetzbuch zu schaffen, um den Menschen im Ahrtal und anderen durch das Hochwasser 2021 getroffenen Gebieten zu helfen. Zudem soll so auch in Zukunft bei auftretenden Katastrophen besser reagiert werden können.

Um den Erfordernissen betroffener Gebiete gerecht zu werden, soll künftig den Ländern mithilfe einer Verordnungsermächtigung der Wiederaufbau erleichtert werden. Zudem soll die Möglichkeit der Errichtung von mobilen Bauten entfristet werden. Alle verständigten sich darauf jetzt, unter Abwägung aller Interessenslagen, zügig und bestimmt Verbesserungen einzubringen.

„Es ist ein hoffnungsbringendes Signal an die Bewohner und Bewohnerinnen des Ahrtals, aber auch deutschlandweit, dass mit dem Abbau von bürokratischen Hürden der Wiederaufbau in Katastrophengebieten endlich erleichtert wird“, resümierten die Abgeordneten.

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